Erzbischof Philipp von Köln bekundet: Er hat das Haus zu Alfter (Alfetra), das sein Getreuer Gozwinus von ihm zu Lehen hielt, im Einvernehmen mit diesem und dessen Erben dem Propst Lothar und der Kirche zu Bonn als Offenhaus (eo iure quod ledecheyt dicitur) übertragen. Gozwinus und alle seine Erben werden es zum Dienst des Propstes und der Kirche zu Bonn gegen jedermann außer dem Kölner Erzbischof frei darbieten. Für den Fall, dass Gozwinus oder seine Erben das Haus vakant hinterlassen, hat er - der Erzbischof - dem Propst und der Kirche zu Bonn es zu Lehen eingeräumt; die Bonner Kirche soll es dann zu demselben Recht frei besitzen, zu welchem sie auch den Drachenfels (-uels) hält. Zum Ausgleich dieser Schenkung hat Propst Lothar dem Gozwinus 100 Mark gegeben, die dieser in Gütern anlegen wird (ponet), die er und seine Erben vom Propst zu Lehen halten werden. Außerdem wird der Propst ihm oder seinen Erben 8 Mark Jahrrente, sobald eine solche unter den Lehnsgütern der Bonner Kirche frei wird, zu Lehen einräumen. Von beiden Lehen werden die Erben des Gozwinus das Heergewäte (ius quod hergewede dicitur) nicht geben. Wenn Propst Lothar die 8 Mark nicht zahlt, muss sein Nachfolger sie zahlen. - Siegelankündigung. - Zuwiderhandelnde verfallen dem ewigen Anathema. - Zeugen: Bruno, Dompropst zu Köln, Adolfus, Domdekan, Lotharius, Propst zu Bonn, Godefridus, Propst von St. Gereon, Cunradus, Propst zu Xanten, Theodericus, Propst von St. Aposteln, Theodericus, Dekan von St. Mariengraden, Vlricus, Keppler, Henricus, Herzog von Limburg (-burch), Heinricus, sein Sohn, Graf Engilbertus von Berg (de Monte), Heinricus, Graf von Sayn (Seyna), Euerardus, sein Bruder, Theodericus, Graf von Hochstaden (Ho-), Gerardus von Nürburg (Nurberg), Otto von Wickrath (Wikerode), Theodericus von Myllendonk (Milendunc), Gerardus von Randerath (Randenrode), Gerardus von Diest, Gerardus von Kaster (Castere), Gerardus, Vogt zu Köln, Herimannus, sein Sohn, Herimannus, Kämmerer, Theodericus, sein Sohn, Heinricus von Volmarstein (Volmudesteyne), Gerardus, sein Bruder, Otto, Kämmerer, Wilhelmus Schilling (-nc). Acta sunt hec anno dominice incarnationis 1186 indictione VI. Regnante Friderico Romanorum imperatore augusto et filio eius rege Henrico.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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