Hans Wildmann zu Katzwang, gesessen hinter dem Kloster Ebrach, der in seinem eingädigen Wohnhaus unbefugt das Dachwerk in die Höhe gehoben und daselbst eine zweite Stube erbaut hat, bekennt, dass der Nürnberger Rat diese Stube nur aus Vergünstigung gestattete, dass er dafür kein Waldrecht hat und dass der Rat jederzeit das Recht besitzt, die neue Stube durch den Inhaber des Hauses wieder abtun zu lassen. - Genannt: Waldamtmann Martin Haller. - Siegler: Kloster Ebrach.

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Staatsarchiv Nürnberg
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