Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seinen ungenannten Anwälten die nachstehende Vollmacht. Erzbischof Jakob zu Trier hatte als Comissarius einer königlichen Kommission von Alexander von Pfalz-Veldenz auf einen ungenannten Tag an einem ungenannten Ort einen Gerichtstag wegen ettlicher Verbrechen (gebrechen) ansetzen lassen. Darauf hat Philipp seine zwei ungenannten Anwälte dorthin geschickt, dass sie an seiner statt gegenüber Richter und Kommission auftreten. Er erteilt ihnen die Vollmacht, weitere Anwälte einzustezen, gegen Sprüche wider Philipp zu appellieren, den Prozess voranzutreiben oder Eide zu schwören. Was die Anwälte ausmachen, soll Wille Philipps sein, der verspricht dies einzuhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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