Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt mit dem Schultheißen und der Gemeinde zu Friesenheim eine Übereinkuft, da er den Hof und die Güter zu Hirschbühl, die er diesen zu Erbe verliehen hatte, nun selbst bebauen lassen und seinem Hauskasten zu Heidelberg zuordnen will. Die von Friesenheim übergeben dem Kurfürsten den Hof mit Zugehörde und Verschreibungen darüber, im Gegenzug erlässt ihnen der Pfalzgraf 70 Malter Korn und 70 Malter Hafer, die sie für diese Ernte schuldig gewesen wären. Wenn die Äcker und Wiesen des Hofs künftig geschnitten und gemäht werden, Frucht und Heu davon geführt wird und die pfalzgräflichen Hofleute ihr Vieh darauf weiden lassen, ist dies auch der Gemeinde zu Friesenheim gestattet. Deren Bitte, einen Teil ihrer Allmende roden und in Wiesen umwandeln zu dürfen, hat der Pfalzgraf, nachdem er dies in Augenschein hat nehmen lassen, stattgegeben für die Allmende am Bauerwerd zwischen Oppenauer Weg und Oppenauer Mark. Die Friesenheimer sind dort zur Instandhaltung eines Wegs verpflichtet, sollen die Wiesen um St. Johann Baptist [= 24.6.] herum mähen und dann den Sommer über als gemeine Allmende für den Weidegang gebrauchen. Später soll geprüft werden, ob solche Wiesen jemandem schädlich wären; wenn dies der Fall ist, sollen die alten Weidegangrechte wie auf anderen Allmenden gelten. Zeugen: Philipp Mönch, Zollschreiber zu Mannheim; Bernhard und Hamman, Hofleute zu Kirschgartshausen (Hirßgartshusen); Klaus Edinger, Hofmann zu Rheinhausen; Hans Krust, Hofmann zu Heimsheim [= Hemshof]; Schultheiß, Schöffen und Gemeinde zu Friesenheim.