Gesuch von Hans Konrad Truchseß von Höfingen und Hans Konrad von Suntheim, beide Vormünder des hinterlassenen Sohnes des Hans Joachim Megenzer, um Überstellung des Hans Rieger, Bürger und Ratsverwandter zu Rottenburg, und des Salomon Rueß, Goldschmied daselbst, an ihr Gericht zu Wendelsheim zwecks Aburteilung eines zwischen beiden Beklagten bereits vor zwölf Jahren im Zwing und Bann von Wendelsheim vorgefallenen blutigen Schlaghandels. Bewilligung des Antrages.