Georg, Sohn des verstorbenen Friedrich Amman von Peising, sowie die in der Dispositio genannten Thomas und Martin, seine Stiefbrüder, verzichten nach gütlicher Entscheidung durch genannte Teidinger gegenüber Abt Wolfhard von St. Emmeram auf ihre Ansprüche auf die Baurechte am Amthof von Peising, nachdem der Abt hinreichende Gerichtsbriefe darüber erbracht hatte. S: Werner Peuckhamer von Peuckhaim