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Örtliche Zuständigkeit für die Veranlagung zur Einkommensteuer in den Fällen des § 46 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes 1980.- Abstimmung mit den Finanzministern und Finanzsenatoren der Länder: Bd. 1 -3
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Örtliche Zuständigkeit für die Veranlagung zur Einkommensteuer in den Fällen des § 46 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes 1980.- Abstimmung mit den Finanzministern und Finanzsenatoren der Länder: Bd. 1 -3
Bundesministerium der Finanzen >> B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. IV Besitz- und Verkehrsteuern (S 0 bis S 7), G 1, FG, O 2 (Apl. 1967 - 1978, einschließlich Änderungen ab 1979 und Einbeziehung des Apl. 2002) >> S 0 Abgabenordnung 1977. Steuerberatungsrecht >> S 01 Einleitende Vorschriften. Steuerschuldrecht >> Örtliche Zuständigkeit für die Veranlagung zur Einkommensteuer in den Fällen des § 46 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes 1980.- Abstimmung mit den Finanzministern und Finanzsenatoren der Länder
Bundesministerium der Finanzen (BMF), 1947-
Aktenführende Organisationseinheit: IV A 5 (1988)