Bischof Hermann von Konstanz beauftragt den Augsburger Generalvikar, die durch Blutvergiessen entweihte Pfarrkirche zu Ulm an seiner Stelle wieder zu weihen, wenn die Übeltäter in Anwesenheit des Notars Kaplan Johann Großhans in die Hand des Bürgermeisters versprechen, sich dem bischöflichen Gericht zu stellen.