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Das Landgericht Kleggau [Klettgau] urteilt, das Hagnerlehen zu Lottstetten sei von Ulrich und Jakob Wörlin daselbst verwirkt, weil sie es nicht nach Gebühr von der Propstei Öhingen empfangen.
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Das Landgericht Kleggau [Klettgau] urteilt, das Hagnerlehen zu Lottstetten sei von Ulrich und Jakob Wörlin daselbst verwirkt, weil sie es nicht nach Gebühr von der Propstei Öhingen empfangen.