Kläger: Lt. Arnold Wilckens als Kurator der Margaretha von Spreckelsen, geborene Wilckens, Witwe des Peter (Johanns Sohn) von Spreckelsen, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Hieronymus und Gebhard Schramm, Johann Caspar Aldendieker, namens seiner Frau, Gebhard Lüpke und Hieronymus Erichs als Vormünder der Anna Elisabeth Schramm und des Jobst Schramm (der Jüngere), sämtlich als Erben des Jobst Schramm sowie Hinrich Nathan Bendix, Jude in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Imploration eines Proklams, Impugnation von Erbschaftsgeldern, Beweisführung über Schuldforderungen und Ableugnung einer Unterschrift in einem Streit der Kläger mit den Beklagten, Hans Conrad Hoburg, Isaac und Daniel Matiorra in Hamburg und anderen Gläubigern ihres Sohnes Vincent von Spreckelsen, Kaufmann in Hamburg, dann in Wolfenbüttel; Hinweis der Kläger, dass schon ein Prozess in Wolfenbüttel rechthängig sei und dass die Wechsel ihres Sohnes wegen dessen Unmündigkeit gemäß dem "Senatus consultum Macedonianum" ungültig seien
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Kläger: Lt. Arnold Wilckens als Kurator der Margaretha von Spreckelsen, geborene Wilckens, Witwe des Peter (Johanns Sohn) von Spreckelsen, Kaufmann in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Hieronymus und Gebhard Schramm, Johann Caspar Aldendieker, namens seiner Frau, Gebhard Lüpke und Hieronymus Erichs als Vormünder der Anna Elisabeth Schramm und des Jobst Schramm (der Jüngere), sämtlich als Erben des Jobst Schramm sowie Hinrich Nathan Bendix, Jude in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Imploration eines Proklams, Impugnation von Erbschaftsgeldern, Beweisführung über Schuldforderungen und Ableugnung einer Unterschrift in einem Streit der Kläger mit den Beklagten, Hans Conrad Hoburg, Isaac und Daniel Matiorra in Hamburg und anderen Gläubigern ihres Sohnes Vincent von Spreckelsen, Kaufmann in Hamburg, dann in Wolfenbüttel; Hinweis der Kläger, dass schon ein Prozess in Wolfenbüttel rechthängig sei und dass die Wechsel ihres Sohnes wegen dessen Unmündigkeit gemäß dem "Senatus consultum Macedonianum" ungültig seien
211-2_S 76 Teil 2
S 4759
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1589,1670,1717-1730
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Johann Nicolaus Schmid. Beklagter: Dr. Johann Goy und Dr. Johann Wilhelm Ludolf.- Instanzen: 1. Niedergericht 1723-1725. 2. Obergericht 1725. 3. Reichskammergericht (1726-1730).- Darin: Abrechnung über ein Handelsgeschäft mit Vincent von Spreckelsen 1706; Wechsel des Vincent von Spreckelsen u.a. für Abraham Coronel (junior) und Major Peter Gripenmarck, Wechselakzepte und Wechselproteste sowie Proklam und "comparitio edictalis" an die Gläubiger des Vincent von Spreckelsen 1717-1718; Auszug aus dem Testament von 1718 des Peter Spreckelsen; gutachterliche Äußerung durch Hamburger Notare 1726 über die Fristen bei der Appellation an das Reichskammergericht; Mandat des Rats von 1670 und des Kaisers von 1589 gegen die Verführung junger Leute zu Geschäftsverträgen und zu schlechtem Lebenswandel.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11343 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:57 MEZ