Dietrich, Graf zu Manderscheid, Blankenheim und Virneburg, Herr zu Schleiden, Daun, Kerpen, Kronenburg, Neuerburg und Saffenburg, belehnt den vesten Johann von Welschen Engsten gen. Bernkott, für sich und seinen Bruder Heinrich und beider Leibeserben mit 20 Gulden jährlichen Manngelds Andernacher Währung, die sie jährlich am Martinstag (Nov. 11) oder innerhalb eines Monats danach in der Kellerei zu Virneburg gegen Quittung erhalten sollen. Der Aussteller und seine Erben sind berechtigt, das Mannlehen mit 100 Talern abzulösen und die Lehensnehmer sind dann verpflichtet, zehn Taler auf ihr Eigengut, das der Grafschaft Virneburg am nächsten gelegen ist, anzuweisen und als Lehen zu empfangen. Alles dies entspricht der ersten Belehnung, die der (å) Großvater des Ausstellers nach dem Tode des Kuno, Graf zu Virneburg, zugunsten von Johanns (å) Vater Konrad Bernkott vorgenommen hatte. Der Aussteller belehnt als Graf zu Virneburg Johann Bernkott für sich und seinen Bruder und die Erben als Burglehen mit einem Burghaus im Tal zu Monreal gen. Boos'sches Haus (der Boissen hauß), mit einem Stück Ackerland oben im genannten Tal am St. Bernhards Kreuz, weiter mit einer Wiese unterhalb zwischen der Pforte und dem Weg gelegen, mit zwei Malter Hafer zu Vlichem und einigen Hühnern, die jährlich fallen, so wie alles dies Hermann Boos von Waldeck von den früheren Grafen zu Virneburg als Mann- und Burglehen innegehabt hatte. Weiter belehnt der Aussteller als Graf zu Virneburg Johann noch als Mannlehen mit einem Weingarten zu Hatzenport, 7 1/2 Schilling Pfennig und 200 Eiern zu Ditscheid, alles entsprechend dem Lehensbrief, den Johann Bernkott vom Vater des Ausstellers erhalten hatte. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., Abriß unten - Besieglung nicht mehr feststellbar - Rv.