Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt Konrad vom Stein zu Klingenstein, wegen der treuen Dienste, die er als Hofmeister seiner verstorbenen Mutter Margarethe von Savoyen geleistet hat, ein Leibgeding von 30 Gulden. Das Geld soll ihm der kurpfälzische Kammermeister auf Konrads Lebtag jährlich zu St. Michaelistag [29.09.] aus der fürstlichen Kammer gegen Quittung reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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