Anspruch auf den vollständigen Nachlaß des Johann von Kolff und Vettelhoven zu Hausen und der Anna von und zu Reuschenberg, die einst den Rittersitz Hausen, die Höfe zu Kauweiler, Gelsdorf, „Ritzdorf“, Euskirchen und Neuenrath sowie den Rittersitz Reuschenberg mit einem Teil des Zubehörs besaßen. Der älteste Sohn aus der 1595 geschlossenen Ehe war Franz Dietrich von Kolff, der Großvater des Appellanten. Weitere Söhne waren Johann Bertram und Gerhard Christoffel. Franz Dietrich heiratete 1622, zu Lebzeiten seiner Eltern, Anna Margaretha von Lohe gen. Seelbach. Als Erbtochter brachte diese den im Hzm. Berg gelegenen Rittersitz Menden (Amt Blankenberg) und sieben Häuser in Köln mit in die Ehe, aus der der Vater des Appellanten, Otto Heinrich von Kolff, und dessen bei Prozeßbeginn bereits verstorbene Schwestern hervorgingen. 1628 starben sowohl Anna von Reuschenberg als auch ihre Schwiegertochter Anna Margaretha von Lohe. 1631 heiratete Franz Dietrich von Kolff in zweiter Ehe Barbara von Vlatten zu Obermaubach, mit der er fünf Kinder hatte, darunter Magdalena, die Mutter des Appellaten. 1722 klagte der Appellat in Düsseldorf unter Berufung auf den am 10. August 1631 geschlossenen Ehevertrag zwischen Franz Dietrich von Kolff und Barbara von Vlatten auf einen Anteil am Erbe. Johann Bertram und Gerhard Christoffel sollen ihre Kindteile ihrem ältesten Bruder Franz Dietrich von Kolff geschenkt haben, der sie wiederum seinen Halbgeschwistern aus der zweiten Ehe seines Vaters vermacht haben soll. Von Hall beansprucht neben den beweglichen Gütern seiner Großmutter Barbara auch das im Kölnischen gelegene Gut Morenhoven, das nach Angaben des von Kolffjedoch ein „zur gülischer lehen Cammer sortirendes Mannlehn seye“. Von Kolff beanstandet, daß in der ersten Instanz das Original des Ehevertrags nicht vorgelegt werden konnte. Otto Heinrich von Kolff hatte die Höfe zu Neuenrath und Gelsdorf und den Rittersitz Reuschenberg 1635 neben anderen Gütern an den Freiherrn von Hanxler verkauft. Auch der Rittersitz Menden und die Häuser in Köln waren verkauft worden. Das RKG bestätigte am 17. Juli 1747 das Urteil der Vorinstanz.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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