Hans Philipp, Philipp Dietrich und Balthasar Böckle, für sich selbst, und Eucharius Baumann als Vormund des Hans Ludwig Böckle, vergleichen sich über ein Haus zu Straßburg, der Böcklin Hof genannt, mit allen Rechten und Zubehör, in Bibernanzgassen einerseits neben Herrn Heinrich Koppen, andererseits neben Konrad Steiner dem Schlosser gelegen, st. vorn auf die genannte Gasse und hinten auf den Hennenberger Hof, das seit unvordenklichen Zeiten Stammhaus der Böcklin gewesen ist und bleiben soll, dahin, dass Hans Philipp und seine Ehefrau Ester Zuckmantlerin, welche den Hof derzeit bewohnen, denselben auf Lebenszeit ohne Zinsreichung weiterbewohnen, jedoch sämtliche Kosten selbst tragen sollen. Hans Philipps Witwe hat, sollte er keine männlichen Erben hinterlassen, auf Lebenszeit Wohnrecht in dem Haus zu den gleichen Bedingungen. Solange Hans Philipp und seine Frau die Nebenbehausung, in welcher der +Schneider Hans Roth von Bregenz gelebt hatte, nicht bewohnen, sondern um Zins verleihen, soll dieser Zins gegen Übernahme anteiliger Baukosten unter die Böcklin aufgeteilt werden. Gleiches gilt für das Haupthaus, sollte es gegen Zins verliehen werden. Hof und Nebenhaus sollen, auch wenn Hans Philipp keine männlichen Erben hinterlässt, beim Mannesstamm der Familie bleiben.