König Maximilian I. bestätigt die hergebrachten Zölle der Stadt Leipheim ("Lyphain") [Lkr. Günzburg]. Gleichzeitig erlaubt er Bürgermeister und Rat der Stadt die Erhebung eines neuen Zolls. Die davon gefallenden Einkünfte sollen sie für die Instandhaltung der Donaubrücke sowie der Zufahrtsstrassen zu dieser Brücke verwenden. Der König verbietet allen Reichsuntertanen bei einer Strafe von 20 Mark lötigem Gold, die Stadt Leipheim an der Erhebung des neuen Zolls zu behindern.