Die Eheleute Engelbrecht von Orßbeck und Elisabeth v. d. Bongart verzichten nach erfolgter Vermählung und Auszahlung der Mitgift auf alle Ansprüche aus der späteren Erbschaft, besonders auf Paffendorf und Gereonsweiler, zu Gunsten der in 2. Ehe von Werner v. d. Bongart erzeugten Erben. Es siegeln die Eheleute, Johann von Merode zu Schloßberg, Amtmann zu Kaster, Johann von Lövenich, Vogt daselbst, die Schöffen von Paffendorf, Heinrich von Gressenich, Schultheiß zu Aldenhoven, und die Schöffen von St. Gereonsweiler.