Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, verleiht Hans Metz d.J. zu Oberrammingen ein Meier- und Lehengütlein daselbst, das früher Jakob Frey innehatte. Es wurde aus dem Meiergut des Jakob Ohnsorg ("Onnsorg") herausgenommen und gekauft. Der jährliche, an Martini fällige Zins beträgt je 5 Metzen Vesen und Hafer Mindelheimer Maßes, 12 1/2 ß h Grasgeld. Im Fall von Handänderungen muß das Gütlein für 1/4 fl rh neu empfangen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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