Der Ritter Hermann von Strünkede (Strunkede) überlässt mit
Zustimmung seiner Gattin Elisabeth, seines Sohnes Bernhard und aller Erben
die Dienerin (ancillam) Adelh-eid des Engelbert von Horst, Hörige seines
Hofes in Mengede (Menghede), dem Adolf von Altendorf (Aldendorpe) zu
gleichem Recht gegen eine bestimmte, bereits bezahlte Summe Geldes, lässt
sie auf und stellt dem Adolf diese Urkunde aus. - Zeugen: Bernhard von
Meinhövel (Meynhouele), Verw-andter (consanguineus ) des Ausstellers, Ludwig
von Scarnehulse, Diener des Ausstellers. - Es siegelt der Aussteller. Datum
et actum a.d. 1331, feria secunda proxima post dominicam Letare.