Der Ritter Hermann von Strünkede (Strunkede) überlässt mit Zustimmung seiner Gattin Elisabeth, seines Sohnes Bernhard und aller Erben die Dienerin (ancillam) Adelh-eid des Engelbert von Horst, Hörige seines Hofes in Mengede (Menghede), dem Adolf von Altendorf (Aldendorpe) zu gleichem Recht gegen eine bestimmte, bereits bezahlte Summe Geldes, lässt sie auf und stellt dem Adolf diese Urkunde aus. - Zeugen: Bernhard von Meinhövel (Meynhouele), Verw-andter (consanguineus ) des Ausstellers, Ludwig von Scarnehulse, Diener des Ausstellers. - Es siegelt der Aussteller. Datum et actum a.d. 1331, feria secunda proxima post dominicam Letare.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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