Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und ganze Gemeinde zu Neckarzimmern bekunden, dass sie Reinhard von Gemmingen zu Michelfeld und Hornberg 12 ½ Gulden jährlicher Gült "von, uff und ab" 5 Morgen näher bezeicheten Wiesen, die zu Unterpfand gesetzt werden, um 250 Gulden Reichswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.