Notiz des Hofmeisters Blicker Landschad von Steinach, des Vizekanzlers Doktor Thomas Dornberg und des Protonotars Alexander Pellendörfer über ihre Entscheidung im Streit zwischen Agnes [von Hirschberg] und ihrer Geschwister einer- sowie Anna von Rüdigheim andererseits, nachdem sie über einige Artikel der von Kurfürst Philipp von der Pfalz vorgenommenen Teilung in Streit geraten waren: 1. Von einem Ochsen, einer Kuh und drei Schweinen soll die noch nicht verzehrte Kuh als fahrende Habe Anna zustehen. 2. Anna soll ihre Morgengabe über 200 Gulden erhalten, wie der frühere Entscheid besagt, ohne ihre Kosten und Schäden. 3. Der Frauenwagen ist kein Teil der Teilung, sondern verbleibt bei Anna. [4.] Ausstehender Lohn für Mägde und Knechte ist Teil des Erbes, sodass Anna nicht zur Bezahlung verpflichtet ist. [5.] Anna hat mit der Bezahlung der Jahrzeit (begegnisse) für ihren verstorbenen Mann nichts zu tun. [6.] Es folgen nähere Bestimmungen zu den Teilungen der fahrenden Habe. [7.] Die Entscheidung über 300 Malter Frucht vom Gut zu Uelversheim (Ulfelßheym) wird verschoben, da Hans von Erligheim diese als Abschlag für eine jährliche Gülte beansprucht, wozu er noch Pfandbriefe vorlegen muss. Agnes, die Witwe des Mathias Böcklin von Eutingertal (Mathis Bockels von Utingertale), wird von ihrem Vater Hans von Erligheim (Erlickeim) vertreten; Anna von Rüdigheim, die Witwe Philipps von Hirschberg (Hirczberg), wird durch ihren Bruder Philipp von Rüdigheim (Rudigkeim) vertreten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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