Erbschenk Johannes von Limpurg gibt eine Deklaration des in dem am Freitag nach Misericordia Domini 1539 zwischen den Erbschenken Johannes und Wilhelm von Limpurg, Gebrüdern, einer-, und dem Stift Comburg, andererseits, aufgerichteten Vertrage nicht genugsam specifizierten sechsten Artikels, das Geäcker der Comburgischen Untertanen zu Hausen an der Rot betreffend.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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