Hans Pfeiffer aus Gundelfingen [Kr. Münsingen oder Dillingen] zu Schorndorf gef., weil er sich während der vergangenen, unruhigen Zeiten in sehr verdächtiger Weise im Fürstentum Württemberg herumgetrieben hatte, jedoch aus Gnade der Strafe enthoben und freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, seine Gefängniskosten in Höhe von 4 fl 20 ß 4 h. die er derzeit nicht in bar zu zahlen vermag, sobald als möglich dem Vogt zu Schorndorf zu zahlen und unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg zu ziehen und erst nach Bezahlung seiner Atzung wieder zurückzukehren.