Eberhard von Gemmingen zu Bürg bekundet, dass er seinem Bruder Reinhard von Gemmingen zu Treschklingen (Eschklingen) einen jährlich auf Mariä Geburt [= 8. September] nach Treschklingen, Wimpfen oder Heilbronn fälligen Zins in Höhe von 180 Gulden Landeswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 4000 Gulden verkauft hat. Als Unterpfand verschreibt er seinen eigentümlichen großen Frucht- und Weinzehnt in der Herrschaft Weinfelden, "so hievor gegen Arbogasten von Schellenberg und andern noch umb zehentausent gülden haubtgutz ungevarlich versetzt", und sein Drittel am Dorf Weinfelden samt Zugehörungen, wie er diese Güter gemeinsam mit seinen Brüdern Reinhard und Hans Walter gekauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme. Bei Säumigkeit ist mit zwei reisigen Knechten und zwei reisigen Pferden Einlager zu halten in Wimpfen oder Heilbronn. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung auf Mariä Geburt vorbehalten.