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Testament der geistlichen Jungfer Margarethe Elisabeth Crater im Kloster Rheine vom 7. Januar 1713, verkündet am 16. September 1715.
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Enthält: Als Erbe wird eingesetzt der Dr. med. Gerhard Herman Crater. Zum Testamentsvollstrecker wird ernannt der Kanonikus Crater. Vermächtnisse erhalten ihre Schwester Maria Elisabeth in Hildesheim und die Witwe des Kaufhändlers Arnold Crater. Zeugen: Franz Nageling, Schneider, Johan Godfrid Strathaus, Drechsler.