Herzog Wilhelm [IV.] von Bayern überträgt seinem Rentmeister in Burghausen Hans Suntheimer die Hofmarksrechte auf sämtlichen Grundstücken des Dorfes Obing und erweitert die Jurisdiktionsbefugnisse um die Viztums- und Malefizhändel. S: Herzog Wilhelm IV. von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv