Anspruch des Appellanten auf den Dienst des Schanzentragens (Brennholz sammeln). Mattheis Schnaes leistete 1742 den von Dorth von allen, die in der Herrschaft Horst Land bewirtschafteten, geforderten Dienst nicht und weigerte sich auch, die dafür vorgesehene geringe Geldbuße zu bezahlen. Daraufhin belegte von Dorth den Buchweizen, den Ertrag der zwei Morgen des Schnaes, mit Arrest, worauf Myllendonker einem kurkölnischen Untertanen und völlig unbeteiligten Schöffen der Herrschaft Horst namens Gronen gewaltsam vier Karren Buchweizen abnahmen und sie dem Schnaes als Schadenersatz gaben. Der Appellant entzog Schnaes das Weiderecht in der Herrschaft Horst und ließ eine Brücke über einen Graben zerstören. Der Vikar Enning gibt an, die zwei Morgen Land dem Mattheis Schnaes zur Bearbeitung überlassen zu haben, nachdem er keinen Pächter fand, und bestreitet die Ansprüche von Dorths.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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