Zacharias Melchad und Theodosius, Gebrüder von Beidenfeldt gen. Hallenberg, verkaufen ihre Gerechtsame, nämlich 4 Malter [jedes zu 8 "mutte" Hallenbergisches Maß] und 2 Gulden jährlicher Rnte, die sie aus der Hälfte der Grafschaft Zuschen, "bennen und bussen umb den Hallenbergh" gelegen, ziehen, sowie ihre Gerechtigkeit des Eigengerichts und Stoils zu Hallenbergk. Diese Gerechtsame hatte der Gebrüder Vater resp. Voreltern von Philipps v. Beidenfeldt, Wepener, laut Urkunde vom 23. Mai 1568 [Montag nach Sonntag Vocem Iocunditatis] ererbt. Der Käufer nun ist Hermann v. Viermunden, Landdrost zu Dringenberg und Amtmann zu Medebach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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