Die Eingesessenen der Dörfer Lipporn und Struth bekunden, daß der Offizial zu Koblenz in einem zwischen ihnen und dem Abte Gerhard von Schönau schwebenden Streite über ein Stück Gartenland zu Ober-Lipporn eine Entscheidung gefällt habe und erbieten sich, zur weiteren Verhandlung vor dem Abte Bertolf von Gronau an einem von diesem anzuberaumenden Tage zu erscheinen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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