Burkard von Wernau (Werdenow), seine Frau Clara Schriberin, Jörg von Wernau (Werdenow) genannt Ostertag treten in das Bürgerrecht von Ulm auf 10 Jahre gegen 14 Gulden Steuer und 50 Gulden Strafe für vorzeitigen Rücktritt eines von ihnen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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