Abt Roppertus von Corvey bezeugt, dass der Kanoniker der Kirche zu Huxaria (Höxter) Conradus de Osthem und dessen Bruder, der Knappe Henricus, bei der Unterbringung zweier Schwestern im Kloster Brenkhausen dem Kloster nichts anderes haben darbringen können als das Gehölz Osthemmerholt, über das der Abt Lehnsherr ist. Beide Brüder behalten das Recht, das Gehölz jederzeit für 40 Mark Silbers zurückzukaufen. in assumptione gloriosissime virginis Marie

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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