Kirchengemeinde Oberdorstfeld (Bestand)
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4.225
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.03. Kirchenkreis Dortmund
1889 - 2005
Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf1. KurzbeschreibungEvangelische Kirchengemeinde Oberdorstfeld (Kirchenkreis Dortmund-West) Existenz: 1. Januar 1963 - 31. Dezember 2005 Katechismus: Luth. Kat. Im Februar 2005 wurde im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld ein Nachtrag zu dem Gemeindearchiv Oberdorstfeld verzeichnet. Dabei handelt es sich um 233 Verzeichnungseinheiten (Nr. 209-441) aus der Zeit von 1954-2004. Die Akten wurden bei der Kirchengemeinde nach dem Registraturplan von 1966 (RegPL 820 in der Rechtssammlung) geführt. Diese Ordnung wurde, soweit es möglich war, bei der Verzeichnung berücksichtigt. Die Registratursignaturen wurden übernommen und sind im Findbuch unter "Altsignatur" aufgeführt. Da der o.g. Registraturplan teilweise sehr kleingliedrig ist, enthalten einige Akten nur wenige Blätter zu sehr speziellen Sachverhalten. Die Akten wurden während der Verzeichnung fortlaufend nummeriert und in die Gliederung des bereits vorhandenen Findbuchs von 1995 eingefügt. Der Schwerpunkt der verzeichneten Akten liegt in den Bereichen Bau- und Personalverwaltung sowie den Unterlagen zur Gemeindearbeit. Zu beachten ist, dass der Bestand auch zahlreiche Unterlagen aus der Zeit vor der Selbständigkeit der Kirchengemeinde Oberdorstfeld im Jahr 1963 enthält.2. GeschichteBis zur Begründung der selbständigen Evangelischen Kirchengemeinde Dorstfeld 1887/88 war St. Reinoldi die Gemeindekirche für die Evangelischen in der Ortschaft Dorstfeld. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden umfangreiche Zechensiedlungen in der durch den Kohlebergbau industrialisierten Gemeinde. Nachdem zwischen 1900 und 1910 bereits ein Hilfsprediger eingestellt und im Anschluss die 2. Dorstfelder Pfarrstelle gegründet worden war, fanden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Oberdorstfeld eigene Gottesdienste im Kindergarten und in Gasthaussälen statt. Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Gemeinde von der Zeche ein Kirchbaugrundstück zum Geschenk. Auch fanden Sammlungen für einen Kirchenbau statt, zu dem es jedoch damals nicht kam. Nach dem Krieg sorgte die wachsende Industrie (Zeche Dorstfeld, Hüttenunion) für eine neuerliche rege Bautätigkeit. Die Kirchengemeinde Dorstfeld errichtete zunächst eine Baracke in Oberdorstfeld, bevor 1956/57 ein geräumiges Gemeindezentrum mit großem Saal und Pfarrhaus erbaut werden konnte. Das Gemeindezentrum Oberdorstfeld wurde 1957 eingeweiht.Anschließend erfolgte die kirchliche Verselbständigung von Oberdorstfeld und 1960 - angesichts weiterer Siedlungsbauten - die Schaffung einer 3. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Dorstfeld. Für ehemalige Vertriebene und Flüchtlinge hatte man eine eigene Siedlung geschaffen. Zum 1.1.1963 wurden diejenigen evangelischen Bewohner der Kirchengemeinde Barop, die nördlich des Rheinlanddammes wohnten, in die Kirchengemeinde Dorstfeld umgepfarrt. Aus der Kirchengemeinde Oespel (Dortmund-West) wurden ebenfalls jene Gemeindeglieder, die nördlich des Rheinlanddammes sowie östlich vom Planetenfeld wohnten, in die Kirchengemeinde Dorstfeld umgepfarrt. Zum selben Zeitpunkt wurde die Kirchengemeinde Dorstfeld in die beiden Kirchengemeinden Dorstfeld und Oberdorstfeld geteilt. Die bisherige 2. und 3. Pfarrstelle gingen auf die neue Kirchengemeinde Oberdorstfeld über. Die junge Kirchengemeinde war eine reine Industriegemeinde mit landwirtschaftlich genutzter Umgebung, mit jedoch nur noch einem einzigen Bauernhof. Aufgrund der Stilllegung der Zechen um 1962 musste die Mehrheit der Erwerbstätigen auswärtige Arbeitsplätze antreten oder zu benachbarten Zechen wechseln. Seit 1960 war der Bau einer Kirche samt Glockenturm und Geläut geplant gewesen. Aufgrund der einsetzenden Bergbaukrise wurde jedoch bis 1967 nur der Glockenturm mit einem Vierergeläut des Bochumer Vereins realisiert. Insofern hatten die beiden Gemeindepfarrer die Gottesdienste abwechselnd im Gemeindehaus Oberdorstfeld und in der Kirche in Dorstfeld zu halten. Da sich die Pfarrwohnung des 2. Pfarrers noch außerhalb der Gemeinde befand, gelang 1964 immerhin der Bau eines neuen Pfarrhauses in Oberdorstfeld. 1989/90 fand eine umfassende Renovierung des Gemeindezentrums einschließlich einer Renovierung des Kirchsaals statt. Als Ersatz für eine Kleinorgel erwarb die Kirchengemeinde für den Kirchsaal zugleich eine Walcker-Orgel. Tragende Säule der Gemeindearbeit waren die Evangelische Frauenhilfe und die Bezirksfrauen. Mitte der 1990er Jahre führte man Umbau, Sanierung und Erweiterung des Kindergartens durch. Dennoch machte sich der demografische Wandel auch im Kirchenkreis Dortmund-West bemerkbar. Im Jahre 2000 traf man eine kirchenrechtliche Vereinbarung zur Kooperation der Kirchengemeinden Dorstfeld, Marten-Immanuel, Marten-Stephanus, Oberdorstfeld und Oespel-Kley, die zum 1.11.2000 in Kraft trat. Damit wurde die 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Oberdorstfeld zur Schwerpunktpfarrstelle des Kooperationsbereichs für die Begleitung von Menschen in Trauer und von pflegenden Angehörigen. Zum 1.1.2006 fusionierten Dorstfeld, Oberdorstfeld, Marten-Immanuel, Marten-Stephanus und Oespel-Kley zur Evangelischen Elias-Kirchengemeinde Dortmund (evangelisch-uniert; Lutherischer Katechismus). Die 1. und 2. Pfarrstelle Oberdorstfelds wurden zur 6. und 4. Pfarrstelle der neuen Elias-Gemeinde. Die Siedlung Oberdorstfeld, die zwischen 1913 und 1919 als Wohnsiedlung für Bergarbeiter der Zeche Dorstfeld errichtet worden war, war 1993 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund aufgenommen worden. 2013 schien die alte Bergarbeiter-Siedlung ihren Denkmalschutz zu verlieren. Schuld daran waren laut Dortmunder Stadtverwaltung nicht genehmigte Umbauten und Anbauten der Bewohner. Nach einer Neubegutachtung verschiedener Denkmalschutzexperten durfte die Siedlung Oberdorstfeld aber doch weiterhin als Denkmal gelten. Series pastorum:1. Pfarrstelle: 1956-1963 Johannes Keese 1963-1965 Wilhelm Recknagel 1966-1988 Werner Dörr (seit 1964 Hpr) 1988-2011 Johannes Gerrit Funke 2. Pfarrstelle: 1960-1964 Paul-Gerhard Fortmann 1964-1965 Hpr Werner Dörr 1965-1966 Hpr Friedrich Wilhelm Edelhoff 1968-1986 Gotthard Steffen (seit 1966 Hpr) 1987-1991 Thomas Webel (seit 1986 P. i.H.) seit 1991 Thomas Weckener Gemeindeglieder: 5.600 (1965); 5.300 (1970); 5.561 (1978); 5.206 (1985); 5.084 (1987); 4.352 (1993); 3.831 (2000); 3.613 (2002).3. FormBei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.4. BenutzungSofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.225 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.225 Nr. ...".Bielefeld, Dezember 2023
Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
1. Kurzbeschreibung
Evangelische Kirchengemeinde Oberdorstfeld
(Kirchenkreis Dortmund-West)
Existenz: 1. Januar 1963 - 31. Dezember 2005 Katechismus: Luth. Kat.
Im Februar 2005 wurde im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld ein Nachtrag zu dem Gemeindearchiv Oberdorstfeld verzeichnet. Dabei handelt es sich um 233 Verzeichnungseinheiten (Nr. 209-441) aus der Zeit von 1954-2004. Die Akten wurden bei der Kirchengemeinde nach dem Registraturplan von 1966 (RegPL 820 in der Rechtssammlung) geführt. Diese Ordnung wurde, soweit es möglich war, bei der Verzeichnung berücksichtigt. Die Registratursignaturen wurden übernommen und sind im Findbuch unter "Altsignatur" aufgeführt. Da der o.g. Registraturplan teilweise sehr kleingliedrig ist, enthalten einige Akten nur wenige Blätter zu sehr speziellen Sachverhalten. Die Akten wurden während der Verzeichnung fortlaufend nummeriert und in die Gliederung des bereits vorhandenen Findbuchs von 1995 eingefügt. Der Schwerpunkt der verzeichneten Akten liegt in den Bereichen Bau- und Personalverwaltung sowie den Unterlagen zur Gemeindearbeit. Zu beachten ist, dass der Bestand auch zahlreiche Unterlagen aus der Zeit vor der Selbständigkeit der Kirchengemeinde Oberdorstfeld im Jahr 1963 enthält.
2. Geschichte
Bis zur Begründung der selbständigen Evangelischen Kirchengemeinde Dorstfeld 1887/88 war St. Reinoldi die Gemeindekirche für die Evangelischen in der Ortschaft Dorstfeld. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden umfangreiche Zechensiedlungen in der durch den Kohlebergbau industrialisierten Gemeinde. Nachdem zwischen 1900 und 1910 bereits ein Hilfsprediger eingestellt und im Anschluss die 2. Dorstfelder Pfarrstelle gegründet worden war, fanden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Oberdorstfeld eigene Gottesdienste im Kindergarten und in Gasthaussälen statt.
Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Gemeinde von der Zeche ein Kirchbaugrundstück zum Geschenk. Auch fanden Sammlungen für einen Kirchenbau statt, zu dem es jedoch damals nicht kam. Nach dem Krieg sorgte die wachsende Industrie (Zeche Dorstfeld, Hüttenunion) für eine neuerliche rege Bautätigkeit. Die Kirchengemeinde Dorstfeld errichtete zunächst eine Baracke in Oberdorstfeld, bevor 1956/57 ein geräumiges Gemeindezentrum mit großem Saal und Pfarrhaus erbaut werden konnte. Das Gemeindezentrum Oberdorstfeld wurde 1957 eingeweiht.
Anschließend erfolgte die kirchliche Verselbständigung von Oberdorstfeld und 1960 - angesichts weiterer Siedlungsbauten - die Schaffung einer 3. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Dorstfeld. Für ehemalige Vertriebene und Flüchtlinge hatte man eine eigene Siedlung geschaffen. Zum 1.1.1963 wurden diejenigen evangelischen Bewohner der Kirchengemeinde Barop, die nördlich des Rheinlanddammes wohnten, in die Kirchengemeinde Dorstfeld umgepfarrt. Aus der Kirchengemeinde Oespel (Dortmund-West) wurden ebenfalls jene Gemeindeglieder, die nördlich des Rheinlanddammes sowie östlich vom Planetenfeld wohnten, in die Kirchengemeinde Dorstfeld umgepfarrt. Zum selben Zeitpunkt wurde die Kirchengemeinde Dorstfeld in die beiden Kirchengemeinden Dorstfeld und Oberdorstfeld geteilt. Die bisherige 2. und 3. Pfarrstelle gingen auf die neue Kirchengemeinde Oberdorstfeld über.
Die junge Kirchengemeinde war eine reine Industriegemeinde mit landwirtschaftlich genutzter Umgebung, mit jedoch nur noch einem einzigen Bauernhof. Aufgrund der Stilllegung der Zechen
um 1962 musste die Mehrheit der Erwerbstätigen auswärtige Arbeitsplätze antreten oder zu benachbarten Zechen wechseln. Seit 1960 war der Bau einer Kirche samt Glockenturm und Geläut geplant gewesen. Aufgrund der einsetzenden Bergbaukrise wurde jedoch bis 1967 nur der Glockenturm mit einem Vierergeläut des Bochumer Vereins realisiert. Insofern hatten die beiden Gemeindepfarrer die Gottesdienste abwechselnd im Gemeindehaus Oberdorstfeld und in der Kirche in Dorstfeld zu halten. Da sich die Pfarrwohnung des 2. Pfarrers noch außerhalb der Gemeinde befand, gelang 1964 immerhin der Bau eines neuen Pfarrhauses in Oberdorstfeld.
1989/90 fand eine umfassende Renovierung des Gemeindezentrums einschließlich einer Renovierung des Kirchsaals statt. Als Ersatz für eine Kleinorgel erwarb die Kirchengemeinde für den Kirchsaal zugleich eine Walcker-Orgel. Tragende Säule der Gemeindearbeit waren die Evangelische Frauenhilfe und die Bezirksfrauen. Mitte der 1990er Jahre führte man Umbau, Sanierung und Erweiterung des Kindergartens durch. Dennoch machte sich der demografische Wandel auch im Kirchenkreis Dortmund-West bemerkbar. Im Jahre 2000 traf man eine kirchenrechtliche Vereinbarung zur Kooperation der Kirchengemeinden Dorstfeld, Marten-Immanuel, Marten-Stephanus, Oberdorstfeld und Oespel-Kley, die zum 1.11.2000 in Kraft trat. Damit wurde die 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Oberdorstfeld zur Schwerpunktpfarrstelle des Kooperationsbereichs für die Begleitung von Menschen in Trauer und von pflegenden Angehörigen.
Zum 1.1.2006 fusionierten Dorstfeld, Oberdorstfeld, Marten-Immanuel, Marten-Stephanus und Oespel-Kley zur Evangelischen Elias-Kirchengemeinde Dortmund (evangelisch-uniert; Lutherischer Katechismus). Die 1. und 2. Pfarrstelle Oberdorstfelds wurden zur 6. und 4. Pfarrstelle der neuen Elias-Gemeinde. Die Siedlung Oberdorstfeld, die zwischen 1913 und 1919 als Wohnsiedlung für Bergarbeiter der Zeche Dorstfeld errichtet worden war, war 1993 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund aufgenommen worden. 2013 schien die alte Bergarbeiter-Siedlung ihren Denkmalschutz zu verlieren. Schuld daran waren laut Dortmunder Stadtverwaltung nicht genehmigte Umbauten und Anbauten der Bewohner. Nach einer Neubegutachtung verschiedener Denkmalschutzexperten durfte die Siedlung Oberdorstfeld aber doch weiterhin als Denkmal gelten.
Series pastorum:
1. Pfarrstelle:
1956-1963 Johannes Keese
1963-1965 Wilhelm Recknagel
1966-1988 Werner Dörr (seit 1964 Hpr)
1988-2011 Johannes Gerrit Funke
2. Pfarrstelle:
1960-1964 Paul-Gerhard Fortmann
1964-1965 Hpr Werner Dörr
1965-1966 Hpr Friedrich Wilhelm Edelhoff
1968-1986 Gotthard Steffen (seit 1966 Hpr)
1987-1991 Thomas Webel (seit 1986 P. i.H.)
seit 1991 Thomas Weckener
Gemeindeglieder:
5.600 (1965); 5.300 (1970); 5.561 (1978); 5.206 (1985); 5.084 (1987); 4.352 (1993); 3.831 (2000);
3.613 (2002).
3. Form
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
4. Benutzung
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.225 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.225 Nr. ...".
Bielefeld, Dezember 2023
Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
1. Kurzbeschreibung
Evangelische Kirchengemeinde Oberdorstfeld
(Kirchenkreis Dortmund-West)
Existenz: 1. Januar 1963 - 31. Dezember 2005 Katechismus: Luth. Kat.
Im Februar 2005 wurde im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld ein Nachtrag zu dem Gemeindearchiv Oberdorstfeld verzeichnet. Dabei handelt es sich um 233 Verzeichnungseinheiten (Nr. 209-441) aus der Zeit von 1954-2004. Die Akten wurden bei der Kirchengemeinde nach dem Registraturplan von 1966 (RegPL 820 in der Rechtssammlung) geführt. Diese Ordnung wurde, soweit es möglich war, bei der Verzeichnung berücksichtigt. Die Registratursignaturen wurden übernommen und sind im Findbuch unter "Altsignatur" aufgeführt. Da der o.g. Registraturplan teilweise sehr kleingliedrig ist, enthalten einige Akten nur wenige Blätter zu sehr speziellen Sachverhalten. Die Akten wurden während der Verzeichnung fortlaufend nummeriert und in die Gliederung des bereits vorhandenen Findbuchs von 1995 eingefügt. Der Schwerpunkt der verzeichneten Akten liegt in den Bereichen Bau- und Personalverwaltung sowie den Unterlagen zur Gemeindearbeit. Zu beachten ist, dass der Bestand auch zahlreiche Unterlagen aus der Zeit vor der Selbständigkeit der Kirchengemeinde Oberdorstfeld im Jahr 1963 enthält.
2. Geschichte
Bis zur Begründung der selbständigen Evangelischen Kirchengemeinde Dorstfeld 1887/88 war St. Reinoldi die Gemeindekirche für die Evangelischen in der Ortschaft Dorstfeld. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden umfangreiche Zechensiedlungen in der durch den Kohlebergbau industrialisierten Gemeinde. Nachdem zwischen 1900 und 1910 bereits ein Hilfsprediger eingestellt und im Anschluss die 2. Dorstfelder Pfarrstelle gegründet worden war, fanden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Oberdorstfeld eigene Gottesdienste im Kindergarten und in Gasthaussälen statt.
Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Gemeinde von der Zeche ein Kirchbaugrundstück zum Geschenk. Auch fanden Sammlungen für einen Kirchenbau statt, zu dem es jedoch damals nicht kam. Nach dem Krieg sorgte die wachsende Industrie (Zeche Dorstfeld, Hüttenunion) für eine neuerliche rege Bautätigkeit. Die Kirchengemeinde Dorstfeld errichtete zunächst eine Baracke in Oberdorstfeld, bevor 1956/57 ein geräumiges Gemeindezentrum mit großem Saal und Pfarrhaus erbaut werden konnte. Das Gemeindezentrum Oberdorstfeld wurde 1957 eingeweiht.
Anschließend erfolgte die kirchliche Verselbständigung von Oberdorstfeld und 1960 - angesichts weiterer Siedlungsbauten - die Schaffung einer 3. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Dorstfeld. Für ehemalige Vertriebene und Flüchtlinge hatte man eine eigene Siedlung geschaffen. Zum 1.1.1963 wurden diejenigen evangelischen Bewohner der Kirchengemeinde Barop, die nördlich des Rheinlanddammes wohnten, in die Kirchengemeinde Dorstfeld umgepfarrt. Aus der Kirchengemeinde Oespel (Dortmund-West) wurden ebenfalls jene Gemeindeglieder, die nördlich des Rheinlanddammes sowie östlich vom Planetenfeld wohnten, in die Kirchengemeinde Dorstfeld umgepfarrt. Zum selben Zeitpunkt wurde die Kirchengemeinde Dorstfeld in die beiden Kirchengemeinden Dorstfeld und Oberdorstfeld geteilt. Die bisherige 2. und 3. Pfarrstelle gingen auf die neue Kirchengemeinde Oberdorstfeld über.
Die junge Kirchengemeinde war eine reine Industriegemeinde mit landwirtschaftlich genutzter Umgebung, mit jedoch nur noch einem einzigen Bauernhof. Aufgrund der Stilllegung der Zechen
um 1962 musste die Mehrheit der Erwerbstätigen auswärtige Arbeitsplätze antreten oder zu benachbarten Zechen wechseln. Seit 1960 war der Bau einer Kirche samt Glockenturm und Geläut geplant gewesen. Aufgrund der einsetzenden Bergbaukrise wurde jedoch bis 1967 nur der Glockenturm mit einem Vierergeläut des Bochumer Vereins realisiert. Insofern hatten die beiden Gemeindepfarrer die Gottesdienste abwechselnd im Gemeindehaus Oberdorstfeld und in der Kirche in Dorstfeld zu halten. Da sich die Pfarrwohnung des 2. Pfarrers noch außerhalb der Gemeinde befand, gelang 1964 immerhin der Bau eines neuen Pfarrhauses in Oberdorstfeld.
1989/90 fand eine umfassende Renovierung des Gemeindezentrums einschließlich einer Renovierung des Kirchsaals statt. Als Ersatz für eine Kleinorgel erwarb die Kirchengemeinde für den Kirchsaal zugleich eine Walcker-Orgel. Tragende Säule der Gemeindearbeit waren die Evangelische Frauenhilfe und die Bezirksfrauen. Mitte der 1990er Jahre führte man Umbau, Sanierung und Erweiterung des Kindergartens durch. Dennoch machte sich der demografische Wandel auch im Kirchenkreis Dortmund-West bemerkbar. Im Jahre 2000 traf man eine kirchenrechtliche Vereinbarung zur Kooperation der Kirchengemeinden Dorstfeld, Marten-Immanuel, Marten-Stephanus, Oberdorstfeld und Oespel-Kley, die zum 1.11.2000 in Kraft trat. Damit wurde die 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Oberdorstfeld zur Schwerpunktpfarrstelle des Kooperationsbereichs für die Begleitung von Menschen in Trauer und von pflegenden Angehörigen.
Zum 1.1.2006 fusionierten Dorstfeld, Oberdorstfeld, Marten-Immanuel, Marten-Stephanus und Oespel-Kley zur Evangelischen Elias-Kirchengemeinde Dortmund (evangelisch-uniert; Lutherischer Katechismus). Die 1. und 2. Pfarrstelle Oberdorstfelds wurden zur 6. und 4. Pfarrstelle der neuen Elias-Gemeinde. Die Siedlung Oberdorstfeld, die zwischen 1913 und 1919 als Wohnsiedlung für Bergarbeiter der Zeche Dorstfeld errichtet worden war, war 1993 in die Denkmalliste der Stadt Dortmund aufgenommen worden. 2013 schien die alte Bergarbeiter-Siedlung ihren Denkmalschutz zu verlieren. Schuld daran waren laut Dortmunder Stadtverwaltung nicht genehmigte Umbauten und Anbauten der Bewohner. Nach einer Neubegutachtung verschiedener Denkmalschutzexperten durfte die Siedlung Oberdorstfeld aber doch weiterhin als Denkmal gelten.
Series pastorum:
1. Pfarrstelle:
1956-1963 Johannes Keese
1963-1965 Wilhelm Recknagel
1966-1988 Werner Dörr (seit 1964 Hpr)
1988-2011 Johannes Gerrit Funke
2. Pfarrstelle:
1960-1964 Paul-Gerhard Fortmann
1964-1965 Hpr Werner Dörr
1965-1966 Hpr Friedrich Wilhelm Edelhoff
1968-1986 Gotthard Steffen (seit 1966 Hpr)
1987-1991 Thomas Webel (seit 1986 P. i.H.)
seit 1991 Thomas Weckener
Gemeindeglieder:
5.600 (1965); 5.300 (1970); 5.561 (1978); 5.206 (1985); 5.084 (1987); 4.352 (1993); 3.831 (2000);
3.613 (2002).
3. Form
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druck-schriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
4. Benutzung
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.225 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.225 Nr. ...".
Bielefeld, Dezember 2023
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ