Derselbe beauftragt den Dekan des Stifts st. Blasii zu Braunschweig
und den Official zu Hildesheim oder einen von beiden auf die Klage des Vic.
perp. Johann Luczeken vom Stifte St. Crucis zu Hannover gegen Albert de
Lethelen, Archidiacon in Pattensen, Johann Meyger, Joh. Dove und anderen
Geistlichen und Laien der Mindener Diöcese wegen gewisser Güter und Gelder
und auf die Beschwerde desselben, daß er wegen der großen Macht der
Beklagten in der Mindener Diöcese sein Recht nicht früher verfolgen könne,
die Angelegenheit zu untersuchen und zu entscheiden. Datum Rome apud s.
Petrum a. 1471 duodecimo kal. Dec. pont. nostr. a. 1. (20 November)
Bleibulle des Papstes an Hanfschnüren. Links auf dem umgeschlagenen Rande:
O. Serrano. Auf der Rückseite der Urkunde rechts oben: C. prothonotarius
Yodder,- in der Mitte S. de Casanova- links Jo. Walterini.- unten rechts Jo.
Amerinus. - in der Mitte Albertus. Ferner die Beglaubigung des Notars Jo.
Sterneberch, daß am 20. Febr. 1472 die Urkunde präsentiert und eine Citation
verfügt sei. Actum in domo decani Hinrico Nane camerario et Gerhardo
Alderman cler. Hild. et. Osnab. dioc. testibus, und daß am folgenden Tage
der Kläger L. Tymmerla und Was. Heling zu Procuratoren bestellt habe.
Presentibus lectoribus Jo. Wunstorpe et Salder. - Ferner die Beglaubigung
des Notars Arnold Darneberch, daß am 18. Februar 1472 die Urkunde dem
Official präsentiert sei, daß diese aber die Übernahme der Sache wegen
Geschäftsüberhäufung abgelehnt habe. Zeugen: Conrado Dronthen montis s.
Mauricii extra et Joh. Terwenslen intra muros Hild. eccl. canonicis,
testibus.