Herzog Friedrich Wilhelm II. von Sachsen-Altenburg überweist die nach der Teilung der von dem Kurhaus und den fürstlichen Häusern gemeinsam innegehabten Grafschaft Henneberg vom 9. August 1660 die in den vom Herzog Moritz von Sachsen-Zeitz eingenommenen Ämter Schleusingen, Suhl, Kühndorf, Rohr, Benshaußen und Veßra Angesessenen von Ritterschaft und Städten und anderen Untertanen an Herzog Moritz.

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Sächsisches Staatsarchiv
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