Vor Johann Joseph David Friederichs, Notar des großherzoglich-bergischen Kantons Lindlar, wohnhaft zu Lindlar, bekundet Christ Ommer, Ackersmann zu Halfesreudenbach, Mairie und Kanton Lindlar, dass er dem anwesenden Heinrich Steinbach, Ackersmann zu Unterbersten, Mairie Olpe, für 720 Francs, 16 Centimes bzw. 235 Reichstaler à 60 Stüber ein Stück Ackerland, etwa ein Malterscheid, elf Viertelscheid groß, zwischen den Ländereien der Ackersleute Johann Bosbach und Wilhelm Linden zu Reudenbach gelegen und zu dem von ihm bewohnten, von seinem Vater Gerhard Ommer herkommenden Gut ebendort gehörig, eins mit der noch ungeteilten Halbscheid sämtlicher zum genannten Gut gehöriger Büsche, verkauft hat. Der Kaufschilling wurde bereits gezahlt. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das Stück Saatland und die Halbscheid der auf gemeinschaftliche Kosten zu teilenden Büsche bis zum 1. Januar bzw. 22. Februar [1813] frei von allen Herrengeldern und Lasten zu überliefern. - Zeugen: der Uhrm[acher] Christian Bosbach und der Sattler Gottlieb Siebel, [beide] zu Lindlar wohnhaft. ... zu Lindlar Mairie idem auf der Schreibstube obigen Notars am neunzehnten December achtzehnhundertzwölf ... geschehen ...
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Vor Johann Joseph David Friederichs, Notar des großherzoglich-bergischen Kantons Lindlar, wohnhaft zu Lindlar, bekundet Christ Ommer, Ackersmann zu Halfesreudenbach, Mairie und Kanton Lindlar, dass er dem anwesenden Heinrich Steinbach, Ackersmann zu Unterbersten, Mairie Olpe, für 720 Francs, 16 Centimes bzw. 235 Reichstaler à 60 Stüber ein Stück Ackerland, etwa ein Malterscheid, elf Viertelscheid groß, zwischen den Ländereien der Ackersleute Johann Bosbach und Wilhelm Linden zu Reudenbach gelegen und zu dem von ihm bewohnten, von seinem Vater Gerhard Ommer herkommenden Gut ebendort gehörig, eins mit der noch ungeteilten Halbscheid sämtlicher zum genannten Gut gehöriger Büsche, verkauft hat. Der Kaufschilling wurde bereits gezahlt. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das Stück Saatland und die Halbscheid der auf gemeinschaftliche Kosten zu teilenden Büsche bis zum 1. Januar bzw. 22. Februar [1813] frei von allen Herrengeldern und Lasten zu überliefern. - Zeugen: der Uhrm[acher] Christian Bosbach und der Sattler Gottlieb Siebel, [beide] zu Lindlar wohnhaft. ... zu Lindlar Mairie idem auf der Schreibstube obigen Notars am neunzehnten December achtzehnhundertzwölf ... geschehen ...
AA 0646, 12
AA 0646 Marienheide, Dominikaner, Urkunden, Akten
Marienheide, Dominikaner, Urkunden, Akten >> 1. Urkunden
1812 Dezember 19
2 [4] Bll.
Papier
Überlieferungsart: Abschrift
Vermerke: Die Ausfertigung enthielt: Unterschriften des Käufers, der beiden Zeugen und des Notars [der Verkäufer gab an, nicht schreiben zu können] - Vermerk über die Einregistrierung zu Bensberg, 1812 Dezember 22, unter ”vol: 1 fol: 78 No. 4“ und den Empfang von 14 Francs, 80 Centimes, ”Ernst“ - Beilage: Mess- und Teilzettel von 1825 September 9 [s. Vorgang]
Überlieferungskommentar: Notarsinstrument; die Abschrift auf Ansuchen des Käufers zu Lindlar, 1812 Dezember 24, vom Notar gleichlautend erstellt und beglaubigt
Vermerke: Die Ausfertigung enthielt: Unterschriften des Käufers, der beiden Zeugen und des Notars [der Verkäufer gab an, nicht schreiben zu können] - Vermerk über die Einregistrierung zu Bensberg, 1812 Dezember 22, unter ”vol: 1 fol: 78 No. 4“ und den Empfang von 14 Francs, 80 Centimes, ”Ernst“ - Beilage: Mess- und Teilzettel von 1825 September 9 [s. Vorgang]
Überlieferungskommentar: Notarsinstrument; die Abschrift auf Ansuchen des Käufers zu Lindlar, 1812 Dezember 24, vom Notar gleichlautend erstellt und beglaubigt
Urkunde
Ausstellort: Lindlar
Entnommen aus losem Aktenkonvolut
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:26 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.4. M - N (Tektonik)
- 1.2.4.7. Marienheide (Tektonik)
- Marienheide AA 0646 (Bestand)
- 1. Urkunden (Gliederung)
- Vor Johann Joseph David Friederichs, Notar des großherzoglich-bergischen Kantons Lindlar, wohnhaft zu Lindlar, bekundet Christ Ommer, Ackersmann zu Halfesreudenbach, Mairie und Kanton Lindlar, dass er dem anwesenden Heinrich Steinbach, Ackersmann zu Unterbersten, Mairie Olpe, für 720 Francs, 16 Centimes bzw. 235 Reichstaler à 60 Stüber ein Stück Ackerland, etwa ein Malterscheid, elf Viertelscheid groß, zwischen den Ländereien der Ackersleute Johann Bosbach und Wilhelm Linden zu Reudenbach gelegen und zu dem von ihm bewohnten, von seinem Vater Gerhard Ommer herkommenden Gut ebendort gehörig, eins mit der noch ungeteilten Halbscheid sämtlicher zum genannten Gut gehöriger Büsche, verkauft hat. Der Kaufschilling wurde bereits gezahlt. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das Stück Saatland und die Halbscheid der auf gemeinschaftliche Kosten zu teilenden Büsche bis zum 1. Januar bzw. 22. Februar [1813] frei von allen Herrengeldern und Lasten zu überliefern. - Zeugen: der Uhrm[acher] Christian Bosbach und der Sattler Gottlieb Siebel, [beide] zu Lindlar wohnhaft. ... zu Lindlar Mairie idem auf der Schreibstube obigen Notars am neunzehnten December achtzehnhundertzwölf ... geschehen ... (Archivale)