Der Ritter Hermann von Cappeln bekundet, er habe dem Altar des Hl. Johannes Evangelist in der Kirche zu Westerkappeln, den sein Bruder, der Ritter Johannes, gestiftet habe, die Hälfte eines Hofes in Sennlich [Bauerschaft im Kirchspiel Westerkappeln] mit Zustimmung seiner Söhne Hermann und Heinrich geschenkt. Dieser Hof gehörte früher dem Heinrich von Amberghen. Der Inhaber des Altars hat dafür an allen Sonntagen eine Messe von der Hl. Dreifaltigkeit, an jedem Samstag eine Messe von der Hl. Jungfrau Maria und an allen übrigen Tagen eine Messe für die Verstorbenen zu lesen. In all diesen Messen hat der Inhaber des Altars des Schenkers sowie des Ritters Hermann von Cappeln und seiner Ehefrau Grete, der Eltern des Ausstellers, seiner + Frau Clementine, seiner Ehefrau Gysla, seiner Söhne Hermann und Heinrich und aller Angehörigen aus dem Geschlecht der von Cappeln zu gedenken. Außerdem hat der jeweilige Rektor des Altars der Seelen derjenigen zu gedenken, die entweder durch den Rat, die Hand, durch seine Hilfe oder durch eine andere Tätigkeit des Ritters Hermann getötet wurden. Westerkappeln