Die Städte (Rat, Richter und Bürger) Mainz ("Menze"), Worms ("Wormesse") und Speyer ("Spire") erneuern ihr Bündnis. König und Bischof darf nur gegen Bestätigung der Stadtfreiheiten gehuldigt werden. Wird eine Stadt bedrängt, haben die andern Städte zuerst an den Bedränger mahnend zu schreiben und nach 14 Tagen fruchtlos verstrichener Frist je mit einem Viertel der Stadtmannschaft auf eigene Kosten zu Hilfe zu ziehen. Verkauf an den Feind ist verboten, Bürger werden bei Übertretung dieses Verbotes zur entsprechenden Buße verurteilt. Verräter werden der Stadt verwiesen. Jeder Ratsmann hat vor seiner Aufnahme in den Rat dieses Bündnis zu beschwören. 3 S.: Die Aussteller. "Dirre brief wart geben an der mittewochen nach sente Laurentien [dage] ...dusent jar zwei hundert jar dornach drue und nunzig".

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