Dekan und Kapitel der Stiftskirche St. Cassius und Florentius in Bonn bekunden: Ihre Kirche hatte stets und hat das unanfechtbare Recht des Weinzehnten von etwa 3 Vierteln Grund der Weingärten binnen der Ringmauer des Klosters Engelthal (Engelenthall). Nun haben Priorin und Konventuale daselbst ihnen vorgebracht, sie möchten diese Wingerte künftig mit Obst- und Fruchtbäumen besetzen und in einen Garten umwandeln; auch möchten sie die bisweilen frechen Zehntträger nicht mehr durch das Kloster laufen lassen. Daher haben sie gebeten, jene Zehnten auf einen anderen Grund außerhalb der Stadt Bonn transferieren zu dürfen. Dazu haben sie 1 Morgen Wingert in der Klingels flagten vorgeschlagen. Er liegt an einem Stück zwischen Lisbeth zur Klockhen und der Witwe des Cornelius Kannengießer. Davon haben Lizentiat Kempis und Henrich Nolden je 1/2 Morgen. Als andere Möglichkeit haben sie angeboten, den geringwertigen Zehnten ganz und für immer abzukaufen. Die Aussteller haben bedacht, dass sie an dem vorgeschlagenen Ersatzort keine anderen Zehnten haben und dass es sich nicht lohnt, dafür einen besonderen Zehntträger anzustellen. Daher haben sie in einer Kapitelsversammlung diesen Weinzehnten der Priorin und dem Konvent übertragen und auf alles Recht daran für immer verzichtet. Dafür sollen die Priorin und Konventualinnen und ihre Nachfolger auf ewig alljährlich an den Festtagen der Bonner Patrone, der heiligen Märtyrer Cassius, Florentius, Mallusius und ihrer Gesellen, also zweimal im Jahr, nämlich am 2. Mai und 10. Oktober, sowie der heiligen Kaiserin Helena, der Stifterin der Kollegiatkirche, am 18. August, Gott zum Lob und Dank und den Patronen zur Ehre die historia und gezeitten derselben Patrone, wie sie in der Bonner Kirche gesungen und zelebriert werden, feierlich halten und verrichten. Priorin und Konventuale haben diese Bedingung dankbar angenommen und zu erfüllen gelobt, unter der Pön, dass widrigenfalls die Übertragung aufgehoben ist und das Zehntrecht des Dekans und Kapitels wiederauflebt. - Die kündigen ihr Kirchensiegel an. ... geben ... ahm vierthen Augusti 1612.