Äbtissin Freifrau Maria von Velten des hochadeligen kaiserlichen freiweltlichen Stifts Herzebrock bestätigt durch einen Freibrief die Aufhebung der Eigenhörigkeit der Eheleute Hermanßen Grottman und Marien Osterholt, die in der Bauerschaft Ostendorf im Kirchspiel Borghorst ansässig sind. Zuvor haben beide einen frey willigen undt unwiederruflichen ewigen abstandt gezahlt. Die Freilassung wird an sich krafftloeß, null, und nichtig, falls die Freigelassenen oder ein anderer in ihren Namen Ansprüche gegen das Stift erheben sollte. Siegelankündigung des Ausstellers 30ten Septembris 1735

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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