Besitzergreifungs- und Grenzbereinigungskommission in Ulm (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 29
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Organisationskommissionen 1802-1817
1810-1812 (Na bis 1816)
Überlieferungsgeschichte
Am 18. Mai 1810 schlossen die Königreiche Württemberg und Bayern einen Staatsvertrag, mit dem der Grenzverlauf zwischen den beiden Staaten neu festgelegt wurde. Zum Vollzug der Besitzergreifung und zur Erfassung und Bereinigung des Grenzverlaufs wurde württembergischerseits eine dreiköpfige Kommission eingesetzt, die ihren Verwaltungssitz in der in Folge des Grenzvertrags an Württemberg gefallenen ehemaligen Reichsstadt Ulm hatte. Die Arbeit der Kommission endete im Wesentlichen im September 1812 mit der Unterzeichnung des Hauptvollziehungsvertrags zwischen den beiden Königreichen. Der vorliegende Bestand besteht aus zwei Überlieferungskomplexen: den Hauptteil bilden die in Ulm entstandenen Akten der Kommission, ein zweiter kleinerer, aus der Überlieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten heraus gelöster Überlieferungskomplex enthält die Akten, die bei einem der Kommissare (von Feuerbach) bei der Erledigung von Geschäften außerhalb von Ulm anfielen.
Inhalt und Bewertung
Die Akten betreffen neben der Vornahme der Besitzergreifung und Fragen der Grenzbereinigung insbesondere die Vermögenserfassung der neu erworbenen Gebietsteile sowie Personalia der Lokalbeamten und Pensionäre.
Zur Behördengeschichte: Seit dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 war das württembergische Territorium bis zu den Verträgen von Compiegne und Paris einer ständigen Umgestaltung und Erweiterung unterzogen. Am Mai 1810 schloß Württemberg in Paris mit Bayern einen Staatsvertrag, der den Grenzverlauf zwischen den beiden Staaten neu regelte und einen damit verbundenen Gebietsaustausch festsetzte. Vom Bodensee wurde bis zur Markungsgrenze Waldmannshofen (SHA) eine neue Grenzlinie gezogen, die soweit dies möglich war, entlang der Flüsse Iller und Tauber verlief. Württemberg erhielt von Bayern neben den ehemaligen Reichsstädte Bopfingen, Buchhorn und Ulm alle westlich der neuen Grenze liegenden bayerischen Landgerichte bzw. Landsgerichtsteile (u. a.: Tettnang, Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Söflingen, Albeck und Crailsheim). An Bayern wurden die östlich liegenden Ämter Gebsattel und Weiltingen abgegeben. Zur Besitzergreifung der neuerworbenen Landesteile und zur Erfassung und Bereinigung des Grenzverlaufs setzte König Friedrich I. am 28. Oktober 1810 eine dreiköpfige Kommission ein. Diese Kommission bestand aus dem Geheimen Rat Graf Ferdinand von Zeppelin, dem Geheimen Legationsrat Johann Peter von Feuerbach und dem Geheimen Oberfinanzrat Ferdinand August von Weckherlin. Sie sollte in Zusammenarbeit mit den von Bayern eingesetzten Kommissaren die Besitzergreifungs- und Organisationsgeschäfte in den neuen Gebieten erledigen. Zur Unterstützung wurden den Kommissaren die örtlichen Beamten beigegeben. Die Kommission wurde angehalten, Berichte und Beschwerden an die übergeordnete Behörde in Stuttgart, das Comite zur Vollziehung der neuesten Staatsverträge - bestehend aus den Staatsministern Graf von Mandelslohe, Graf von Taube und von Reischach -, weiterzuleiten (vgl. D 29 Bü 1). Als Hauptverwaltungssitz wurde Ulm, der Haupterwerb des Staatsvertrages, ausgewählt. Außer in Ulm waren die Kommissare im November und Dezember 1810 vor Ort zur Besitzergreifung tätig. Ab März 1811 werden Grenzbereinigungskommissare eingesetzt. Der Schwerpunkt der Kommissionsarbeit lag im Jahre 1810 bei der formalen Besitzergreifung der neuen Ortschaften: Anbringung von Patenten, Vereidigung von Untertanen usw. Anfang des Jahres 1811 rückte dann die Organisation der Gebietsteile, die Übernahme der Diener und Beamten und die Erfassung von Vermögen und Schulden zum Zweck des Ausgleichs mit Bayern in den Vordergrund der Kommissionstätigkeit. Parallel dazu begannen unter Leitung des Generalmajors Heinrich von Theobald und des Geheimen Legationsrats von Feuerbach die Grenzbereinigungsgeschäfte in den Oberämtern. Im April 1811 wurde von Feuerbach nach Ulm zur Übernahme der Schulden- und Dienerabteilung abberufen. An seine Stelle trat für kurze Zeit der Geheime Legationsrat von Wucherer. Von März bis Mitte Juli waren bei der Kommission in Ulm neben dem Landvogteisteuerrat Tafel und dem Registrator Kappoll Oberrechnungsrat Carl Eberhardt Weissmann, von Feuerbach, Rechnungsrat Vetter und zeitweise auch Graf von Zeppelin tätig, während von Weckherlin sich in Stuttgart aufhielt. Mit der Rückkehr von Weckherlins nach Ulm übernahm im Juli 1811 von Feuerbach erneut die Bereinigung der Grenze. In Ulm blieben nur von Weckherlin und der Oberrechnungsrat Weissmann zurück, weil sich die Geschäfte der Kommission immer mehr auf die Schuldenaufteilung zwischen Bayern und Württemberg verlagerten. Vermögenserfassung und Aufstellung von Passiv- und Aktivkapitalien der Städte und Kameralämter bestimmten nun die Kommissionsgeschäfte. Im März/April 1812 enden dann die Ein- und Auslaufjournale der Kommission in Ulm (vgl. D 29 Bü 5 - 6). Der mit der Grenzbereinigung beschäftigte Kommissar von Feuerbach begab sich im Juni 1812 nach München, um die bei dem neuen Grenzverlauf noch offenen Fragen (vgl. D 29 Bü 157) zu klären. Im Anschluß an diese Konferenz wurde im September 1812 der Hauptvollziehungsvertrag von München unterzeichnet. Damit begann die zweite Etappe der Grenzbe reinigung (vgl. D 29 Bü 158). Die ebenfalls noch offenen Fragen der Schuldenaufteilung mit Bayern übernahm der Oberrechnungsrat von Weissmann, der im April 1813 zur Schuldentilgungskasse nach Augsburg reiste. Anschließend übernahmen diese Aufgabe die Sektion der Staatsrechnungen, Vorgängerbehörde der Oberrechnungskammer, und die Sektion der Krondomänen.
Zur Bestandsgeschichte: Die Akten der königlichen Besitzergreifungskommission, die in den Jahren 1810 - 1812 in Ulm entstanden, wurden im Jahre 1835 von der Oberrechnungskammer an das Finanzarchiv Ludwigsburg abgegeben (vgl. StAL E 224a Bü 75). Bei den Akten befanden sich zwei vermutlich von der Oberrechnungskammer erstellte Aktenverzeichnisse mit einem Sach-, Personen- und Ortsindex im Anhang. Die Aktenverzeichnisse dienten bis 1949 als Findmittel, die schon bei der Ulmer Behörde vergebenen Registraturnummern I - CXXXIII und die vermutlich später bei der Oberrechnungskammer hinzugekommenen Faszikelnummern CXXXIV Nr. 1 - 28 wurden als Archivsignaturen beibehalten (= Vorsignatur 2). Schon bei der Übernahme der Akten 1835 wurden 18 Faszikel als fehlend registriert. 1847 fand eine Revision statt, bei der die fehlenden Faszikel erneut gekennzeichnet wurden. Einige Jahre wurde der Bestand umgelagert. Die ursprünglich zu Anfang des Bestandes D 21, Zentralorganisationskommission, gelagerten Akten wurden jetzt an dessen Schluß gelegt. 1908 wurden die Akten der Besitzergreifungskommission vom Finanzarchiv an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgegeben. Vor dem Jahre 1949 kamen noch weitere 4 Büschel hinzu, die, von K. O. Müller verzeichnet, die Signatur CXXXIV Nr. 29 - 32 erhielten. 1949 fand eine erneute Revision statt, bei der alle vorhandenen Akten nach numerus currens durchsigniert wurden; die Durchnummerierung ergab 146 Aktenbüschel (= Vorsignatur 3). 1987 kamen 14 Büschel aus dem HStA Stuttgart in Ludwigsburg ein, die bei der Verzeichnung und Aufteilung des Bestandes E 36, 2 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, ausgesondert wurden (= Vorsignatur 1). Die Akten betreffend das Stiftungswesen hatten zum Teil Aktenzeichen der Ulmer Registratur, darunter waren 6 Faszikel der schon bei der Übernahme ins Archiv als fehlend vermerkten Akten. Diese Akten wurden an den Bestand angefügt und bekamen die Nummern 147 - 161. 1990 wurden erneut aus dem Bestand E 36, 2 (Fasz. 23 - 33) 37 Büschel vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. 1994 kamen noch einmal 3 Büschel hinzu. Anläßlich der Verzeichnung und Zuordnung der 1990 eingekommenen Büschel wurde beschlossen, den gesamten Bestand neu zu verzeichnen und zu ordnen. Der Bestand gliedert sich entsprechend der Registraturentwicklung beziehungsweise dem Entstehungsort der Akten in zwei große Teile. Teil 1 bilden die bei der Besitzergreifungskommission in Ulm angewachsenen und abgelegten Akten. Die zum größten Teil aus Stuttgart eingekommenen Akten bilden den Teil 2 des Bestandes. Es handelt sich um jene Amtsakten des Kommissars von Feuerbach, die während der Erledigung des Grenzbereinigungsgeschäftes außerhalb von Ulm anfielen. Vermutlich hat von Feuerbach, der während und nach seiner Kommissionstätigkeit im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten tätig war, die Akten an diese Stelle mitgenommen, von wo aus sie dann in die dortige Altregistratur gelangten. Der Zuständigkeitsbereich des Kommissars und Geheimen Legationsrats von Feuerbach erstreckte sich nicht nur auf die Grenzbereinigung; zeitweise wurden ihm auch die Schulden- und Dienerabteilung übertragen (vgl. Behördengeschichte).Bei der Verzeichnung wurden die relativ kleinen Akteneinheiten der beiden Registraturen beibehalten; nur in wenigen Fällen wurden Akten zusammengelegt. Kassiert wurden nur alte Umschläge. Vor allem bei den vermutlich bei der Oberrechnungskammer abgelegten Akten befanden sich Fremdprovenienzen. Diese insgesamt acht Büschel, bzw. Teile von Büscheln wurden in die entsprechenden Bestände eingefügt (vgl. Konkordanz).Bei der Ordnung des Bestandes wurden die beiden Registraturteile beibehalten. Innerhalb dieser Obergruppen wurde nach Geschäfts- und Aufgabenbereichen der Kommission gegliedert. Es wurde versucht beide Teile gleich zu gliedern. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte der Kommission in Ulm und des Kommissars von Feuerbach deckt sich die Untergliederung der beiden Bestandshälften jedoch nicht ganz. Ein Verg leich der vorhandenen Akten mit dem vermutlich bei der Oberrechnungskammer entstandenen Findbuch (vgl. D 29 Bü 9) ergibt, daß der Bestand nicht mehr vollständig vorliegt. Die Neuverzeichnung wurde 1994 von Frau Sibylle Kraiss unter Anleitung des Unterzeichneten durchgeführt. Der Bestand umfaßt 191 Bü = 2, 7 lfd. m. Ludwigsburg, im März 1995 (Dr. Hofmann)
Literatur: Königlich württembergisches Hof- und Staatshandbuch auf das Jahr 1812, Stuttgart 1812 Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung von Land, Volk und Staat, hg. vom königlich statistisch-topographischen Bureau, Stuttgart 1863
Konkordanz: Alter Bestand D 29 Neuer Bestand D 29 1 4 2 5 3 6 4 44 5 129 6 47 7 69 8 7 8a 1 8b 59 9 43 10 126 11 42 12 68 13 45 14 23 15 130 16-22 127 23 74 23a 118 24 40 25 128 26 41 27 110 28 46 29 31 30 17 31 132 32 76 33 24 34 20 35 8 36 19 37 77 38 48 39 58 40 s. u. S. 64 41 103 42 32 43 49 44 33 45 111 46 131 47 75 48 112 49 73 50 50 51 113 52 51 53 52 54 34 55 35 56 54 57 79 58 53 59 144 60 145 61 133 62 25 63 57 64 36 65 120 66 104 67 146 68 81 69 56 70 135 71 95 72 26 73 119 74 105 75 55 76 106 77 18 78 22 79 60 80 136 81 62 82 61 83 28 84 85 85 107 86 29 87 65 88 64 89 124 90 63 91 122 92 86 93 108 94 109 95 67 96 37 97 140 98 72 99 137 100 121 101 27 102 90 103 66 104 123 105 127 106 141 107 30 108 70 109 46 110 39 111 71 112 78 113 88 114 80 115 134 116 101 117 11 117a 3 117b 15 117c 16 117d 143 118 87 119 78,92 119a 92 120 94 121 s. u. S. 64 122,123 72 124 91 125 78 126 125 127 89 128 139 129 138 130,131 s. u. 64 132 102 133 83 134 116 135 114 136 115 137 84 138 150 139 82 140 92 141 142 142 93 143 10 144 12 145 38 146 13 147,148 96 149 98 150 181 151 185 152 180 153 99 154 97 155 183 156 186 157 184 158 182 159 an Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben 160 100 161 21 An andere Bestände wurden aus D 29 alt abgegeben aus D 29 Bü 31 D 37I Bü 25a D 29 Bü 40 D 37I Bü 4045a aus D 29 Bü 116 D 37I Bü 4065a D 29 Bü 121 D 37I Bü 4045b aus D 29 Bü 123 E 242a Bü 21 D 29 Bü 130 D 37I Bü 21b D 29 Bü 131 D 38 Bü 228
Am 18. Mai 1810 schlossen die Königreiche Württemberg und Bayern einen Staatsvertrag, mit dem der Grenzverlauf zwischen den beiden Staaten neu festgelegt wurde. Zum Vollzug der Besitzergreifung und zur Erfassung und Bereinigung des Grenzverlaufs wurde württembergischerseits eine dreiköpfige Kommission eingesetzt, die ihren Verwaltungssitz in der in Folge des Grenzvertrags an Württemberg gefallenen ehemaligen Reichsstadt Ulm hatte. Die Arbeit der Kommission endete im Wesentlichen im September 1812 mit der Unterzeichnung des Hauptvollziehungsvertrags zwischen den beiden Königreichen. Der vorliegende Bestand besteht aus zwei Überlieferungskomplexen: den Hauptteil bilden die in Ulm entstandenen Akten der Kommission, ein zweiter kleinerer, aus der Überlieferung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten heraus gelöster Überlieferungskomplex enthält die Akten, die bei einem der Kommissare (von Feuerbach) bei der Erledigung von Geschäften außerhalb von Ulm anfielen.
Inhalt und Bewertung
Die Akten betreffen neben der Vornahme der Besitzergreifung und Fragen der Grenzbereinigung insbesondere die Vermögenserfassung der neu erworbenen Gebietsteile sowie Personalia der Lokalbeamten und Pensionäre.
Zur Behördengeschichte: Seit dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 war das württembergische Territorium bis zu den Verträgen von Compiegne und Paris einer ständigen Umgestaltung und Erweiterung unterzogen. Am Mai 1810 schloß Württemberg in Paris mit Bayern einen Staatsvertrag, der den Grenzverlauf zwischen den beiden Staaten neu regelte und einen damit verbundenen Gebietsaustausch festsetzte. Vom Bodensee wurde bis zur Markungsgrenze Waldmannshofen (SHA) eine neue Grenzlinie gezogen, die soweit dies möglich war, entlang der Flüsse Iller und Tauber verlief. Württemberg erhielt von Bayern neben den ehemaligen Reichsstädte Bopfingen, Buchhorn und Ulm alle westlich der neuen Grenze liegenden bayerischen Landgerichte bzw. Landsgerichtsteile (u. a.: Tettnang, Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Söflingen, Albeck und Crailsheim). An Bayern wurden die östlich liegenden Ämter Gebsattel und Weiltingen abgegeben. Zur Besitzergreifung der neuerworbenen Landesteile und zur Erfassung und Bereinigung des Grenzverlaufs setzte König Friedrich I. am 28. Oktober 1810 eine dreiköpfige Kommission ein. Diese Kommission bestand aus dem Geheimen Rat Graf Ferdinand von Zeppelin, dem Geheimen Legationsrat Johann Peter von Feuerbach und dem Geheimen Oberfinanzrat Ferdinand August von Weckherlin. Sie sollte in Zusammenarbeit mit den von Bayern eingesetzten Kommissaren die Besitzergreifungs- und Organisationsgeschäfte in den neuen Gebieten erledigen. Zur Unterstützung wurden den Kommissaren die örtlichen Beamten beigegeben. Die Kommission wurde angehalten, Berichte und Beschwerden an die übergeordnete Behörde in Stuttgart, das Comite zur Vollziehung der neuesten Staatsverträge - bestehend aus den Staatsministern Graf von Mandelslohe, Graf von Taube und von Reischach -, weiterzuleiten (vgl. D 29 Bü 1). Als Hauptverwaltungssitz wurde Ulm, der Haupterwerb des Staatsvertrages, ausgewählt. Außer in Ulm waren die Kommissare im November und Dezember 1810 vor Ort zur Besitzergreifung tätig. Ab März 1811 werden Grenzbereinigungskommissare eingesetzt. Der Schwerpunkt der Kommissionsarbeit lag im Jahre 1810 bei der formalen Besitzergreifung der neuen Ortschaften: Anbringung von Patenten, Vereidigung von Untertanen usw. Anfang des Jahres 1811 rückte dann die Organisation der Gebietsteile, die Übernahme der Diener und Beamten und die Erfassung von Vermögen und Schulden zum Zweck des Ausgleichs mit Bayern in den Vordergrund der Kommissionstätigkeit. Parallel dazu begannen unter Leitung des Generalmajors Heinrich von Theobald und des Geheimen Legationsrats von Feuerbach die Grenzbereinigungsgeschäfte in den Oberämtern. Im April 1811 wurde von Feuerbach nach Ulm zur Übernahme der Schulden- und Dienerabteilung abberufen. An seine Stelle trat für kurze Zeit der Geheime Legationsrat von Wucherer. Von März bis Mitte Juli waren bei der Kommission in Ulm neben dem Landvogteisteuerrat Tafel und dem Registrator Kappoll Oberrechnungsrat Carl Eberhardt Weissmann, von Feuerbach, Rechnungsrat Vetter und zeitweise auch Graf von Zeppelin tätig, während von Weckherlin sich in Stuttgart aufhielt. Mit der Rückkehr von Weckherlins nach Ulm übernahm im Juli 1811 von Feuerbach erneut die Bereinigung der Grenze. In Ulm blieben nur von Weckherlin und der Oberrechnungsrat Weissmann zurück, weil sich die Geschäfte der Kommission immer mehr auf die Schuldenaufteilung zwischen Bayern und Württemberg verlagerten. Vermögenserfassung und Aufstellung von Passiv- und Aktivkapitalien der Städte und Kameralämter bestimmten nun die Kommissionsgeschäfte. Im März/April 1812 enden dann die Ein- und Auslaufjournale der Kommission in Ulm (vgl. D 29 Bü 5 - 6). Der mit der Grenzbereinigung beschäftigte Kommissar von Feuerbach begab sich im Juni 1812 nach München, um die bei dem neuen Grenzverlauf noch offenen Fragen (vgl. D 29 Bü 157) zu klären. Im Anschluß an diese Konferenz wurde im September 1812 der Hauptvollziehungsvertrag von München unterzeichnet. Damit begann die zweite Etappe der Grenzbe reinigung (vgl. D 29 Bü 158). Die ebenfalls noch offenen Fragen der Schuldenaufteilung mit Bayern übernahm der Oberrechnungsrat von Weissmann, der im April 1813 zur Schuldentilgungskasse nach Augsburg reiste. Anschließend übernahmen diese Aufgabe die Sektion der Staatsrechnungen, Vorgängerbehörde der Oberrechnungskammer, und die Sektion der Krondomänen.
Zur Bestandsgeschichte: Die Akten der königlichen Besitzergreifungskommission, die in den Jahren 1810 - 1812 in Ulm entstanden, wurden im Jahre 1835 von der Oberrechnungskammer an das Finanzarchiv Ludwigsburg abgegeben (vgl. StAL E 224a Bü 75). Bei den Akten befanden sich zwei vermutlich von der Oberrechnungskammer erstellte Aktenverzeichnisse mit einem Sach-, Personen- und Ortsindex im Anhang. Die Aktenverzeichnisse dienten bis 1949 als Findmittel, die schon bei der Ulmer Behörde vergebenen Registraturnummern I - CXXXIII und die vermutlich später bei der Oberrechnungskammer hinzugekommenen Faszikelnummern CXXXIV Nr. 1 - 28 wurden als Archivsignaturen beibehalten (= Vorsignatur 2). Schon bei der Übernahme der Akten 1835 wurden 18 Faszikel als fehlend registriert. 1847 fand eine Revision statt, bei der die fehlenden Faszikel erneut gekennzeichnet wurden. Einige Jahre wurde der Bestand umgelagert. Die ursprünglich zu Anfang des Bestandes D 21, Zentralorganisationskommission, gelagerten Akten wurden jetzt an dessen Schluß gelegt. 1908 wurden die Akten der Besitzergreifungskommission vom Finanzarchiv an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg abgegeben. Vor dem Jahre 1949 kamen noch weitere 4 Büschel hinzu, die, von K. O. Müller verzeichnet, die Signatur CXXXIV Nr. 29 - 32 erhielten. 1949 fand eine erneute Revision statt, bei der alle vorhandenen Akten nach numerus currens durchsigniert wurden; die Durchnummerierung ergab 146 Aktenbüschel (= Vorsignatur 3). 1987 kamen 14 Büschel aus dem HStA Stuttgart in Ludwigsburg ein, die bei der Verzeichnung und Aufteilung des Bestandes E 36, 2 Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, ausgesondert wurden (= Vorsignatur 1). Die Akten betreffend das Stiftungswesen hatten zum Teil Aktenzeichen der Ulmer Registratur, darunter waren 6 Faszikel der schon bei der Übernahme ins Archiv als fehlend vermerkten Akten. Diese Akten wurden an den Bestand angefügt und bekamen die Nummern 147 - 161. 1990 wurden erneut aus dem Bestand E 36, 2 (Fasz. 23 - 33) 37 Büschel vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. 1994 kamen noch einmal 3 Büschel hinzu. Anläßlich der Verzeichnung und Zuordnung der 1990 eingekommenen Büschel wurde beschlossen, den gesamten Bestand neu zu verzeichnen und zu ordnen. Der Bestand gliedert sich entsprechend der Registraturentwicklung beziehungsweise dem Entstehungsort der Akten in zwei große Teile. Teil 1 bilden die bei der Besitzergreifungskommission in Ulm angewachsenen und abgelegten Akten. Die zum größten Teil aus Stuttgart eingekommenen Akten bilden den Teil 2 des Bestandes. Es handelt sich um jene Amtsakten des Kommissars von Feuerbach, die während der Erledigung des Grenzbereinigungsgeschäftes außerhalb von Ulm anfielen. Vermutlich hat von Feuerbach, der während und nach seiner Kommissionstätigkeit im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten tätig war, die Akten an diese Stelle mitgenommen, von wo aus sie dann in die dortige Altregistratur gelangten. Der Zuständigkeitsbereich des Kommissars und Geheimen Legationsrats von Feuerbach erstreckte sich nicht nur auf die Grenzbereinigung; zeitweise wurden ihm auch die Schulden- und Dienerabteilung übertragen (vgl. Behördengeschichte).Bei der Verzeichnung wurden die relativ kleinen Akteneinheiten der beiden Registraturen beibehalten; nur in wenigen Fällen wurden Akten zusammengelegt. Kassiert wurden nur alte Umschläge. Vor allem bei den vermutlich bei der Oberrechnungskammer abgelegten Akten befanden sich Fremdprovenienzen. Diese insgesamt acht Büschel, bzw. Teile von Büscheln wurden in die entsprechenden Bestände eingefügt (vgl. Konkordanz).Bei der Ordnung des Bestandes wurden die beiden Registraturteile beibehalten. Innerhalb dieser Obergruppen wurde nach Geschäfts- und Aufgabenbereichen der Kommission gegliedert. Es wurde versucht beide Teile gleich zu gliedern. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkte der Kommission in Ulm und des Kommissars von Feuerbach deckt sich die Untergliederung der beiden Bestandshälften jedoch nicht ganz. Ein Verg leich der vorhandenen Akten mit dem vermutlich bei der Oberrechnungskammer entstandenen Findbuch (vgl. D 29 Bü 9) ergibt, daß der Bestand nicht mehr vollständig vorliegt. Die Neuverzeichnung wurde 1994 von Frau Sibylle Kraiss unter Anleitung des Unterzeichneten durchgeführt. Der Bestand umfaßt 191 Bü = 2, 7 lfd. m. Ludwigsburg, im März 1995 (Dr. Hofmann)
Literatur: Königlich württembergisches Hof- und Staatshandbuch auf das Jahr 1812, Stuttgart 1812 Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung von Land, Volk und Staat, hg. vom königlich statistisch-topographischen Bureau, Stuttgart 1863
Konkordanz: Alter Bestand D 29 Neuer Bestand D 29 1 4 2 5 3 6 4 44 5 129 6 47 7 69 8 7 8a 1 8b 59 9 43 10 126 11 42 12 68 13 45 14 23 15 130 16-22 127 23 74 23a 118 24 40 25 128 26 41 27 110 28 46 29 31 30 17 31 132 32 76 33 24 34 20 35 8 36 19 37 77 38 48 39 58 40 s. u. S. 64 41 103 42 32 43 49 44 33 45 111 46 131 47 75 48 112 49 73 50 50 51 113 52 51 53 52 54 34 55 35 56 54 57 79 58 53 59 144 60 145 61 133 62 25 63 57 64 36 65 120 66 104 67 146 68 81 69 56 70 135 71 95 72 26 73 119 74 105 75 55 76 106 77 18 78 22 79 60 80 136 81 62 82 61 83 28 84 85 85 107 86 29 87 65 88 64 89 124 90 63 91 122 92 86 93 108 94 109 95 67 96 37 97 140 98 72 99 137 100 121 101 27 102 90 103 66 104 123 105 127 106 141 107 30 108 70 109 46 110 39 111 71 112 78 113 88 114 80 115 134 116 101 117 11 117a 3 117b 15 117c 16 117d 143 118 87 119 78,92 119a 92 120 94 121 s. u. S. 64 122,123 72 124 91 125 78 126 125 127 89 128 139 129 138 130,131 s. u. 64 132 102 133 83 134 116 135 114 136 115 137 84 138 150 139 82 140 92 141 142 142 93 143 10 144 12 145 38 146 13 147,148 96 149 98 150 181 151 185 152 180 153 99 154 97 155 183 156 186 157 184 158 182 159 an Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben 160 100 161 21 An andere Bestände wurden aus D 29 alt abgegeben aus D 29 Bü 31 D 37I Bü 25a D 29 Bü 40 D 37I Bü 4045a aus D 29 Bü 116 D 37I Bü 4065a D 29 Bü 121 D 37I Bü 4045b aus D 29 Bü 123 E 242a Bü 21 D 29 Bü 130 D 37I Bü 21b D 29 Bü 131 D 38 Bü 228
191 Büschel (2,7 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ