Meister Heinmann von Hellen und Meister Adolf (Ailff) von Plettenberg bekunden, daß ihnen Irmgard von Bolchen, Frau zu Rodemachern, Kronenburg und Neuerburg, Hütte und Hammer zu Kronenburg drei Jahre lang, gerechnet von diesem Martinstag an, überlassen hat. Sie sollen ihr dafür jährlich 48 oberländische Gulden zahlen. Hütte und Hammer sind gelegen zu Kronenburg up der kele an der mullen und an dem wyer. Außerdem sollen sie 5 Zentner Eisen (iserens schenen gerecket) auf die Kronenburg zum Beschlagen von Wagen und Pferden liefern. Die Pachtgulden sollen sie an vier Terminen, nämlich in Raten (stege) zu je 12 an Mariae Lichtmeß (2.2.), am Walpurgistag (1.5.), am Laurentiustag (10.8.) und am Martinstag (11.11.) entrichten. Weiter ist vereinbart, daß ihnen alle Kohle (alle werschafft van cole) zusteht, die sie in Hütte und Hammer verbrauchen. Beim Holzhauen sollen sie keinen Schaden anrichten, und wenn sie zu gewissen Zeiten Kohlen brennen, sollen sie beim Amtmann zu Kronenburg beantragen, daß er ihnen Holz na redelicheit anweist. Bei Übertretungen sollen sie nachbessern. Sollte ein anderer ebenfalls verhütten (bussen un blasen) wollen, solle er der Irmgard ebenfalls Gewähr leisten; ebenso soll es bei der Holzgewinnung gehalten werden. Alle ihnen zur Verfügung gestellten Einrichtungen (gezuch) sollen sie nach Ablauf der drei Jahre wieder zurückgeben. Sie geloben, das Vorstehende einzuhalten, andernfalls sollen sie rechtsschutzlos werden. Sr.: Adolf von Plettenberg und, erbeten, Junker Nikolaus Gibel und Peter von Binsfeld. Abschr. (XV.), Pap.