Erzbischof Eberhard (II.) von Salzburg entscheidet den Streit zwischen den Klöstern Formbach und Vorau um die Kirchen zu Münchwald, St. Jakob im Wald und Wenigzell - der Probst von Vorau stützte sich auf ein Privileg des Erzbischofs Konrad, der Abt von Formbach auf ein solches Eberhards (I.), das jedoch als Fälschung angefochten wurde - dahin, daß die Grenzen der Vorauer Urkunde gelten und die Kirchen St. Jakob und Wenigzell zu Vorau, die Kirche Münchwald aber zu Formbach gehören solle, jedoch mit der Einschränkung, daß von letzterer 2/3 des Zehents der Vorauer Kirche zustehen und diese die Mutterkirche für das Münchwalder Kirchenvolk sein solle.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv