Das von Johann Paul Roth gesuchte privilegium cum jure prohibendi über die Schank- und Gastierungsgerechtigkeit auf seinem zu Elster besitzenden Wirtschaftshaus, ingleichen das von der Gemeinde des zedtwitzischen Ritterguts Elster gegen die im Jahr 1762 per privilegium obgedachten Roth daselbst erteilte Schank- und Gastierungsgerechtigkeit cum jure prohibendi angezogene Reiheschankbefugnis und angebrachte Suchen

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Sächsisches Staatsarchiv
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