Im Jahre 1450, in der 13. Indiktion, am 3. September, um die Primzeit, in der Stadt Weilburg, Trierer Diözese, in der Stube des Herrn Hermann Kelner, im 4. Jahr von Papst Nikolaus V., vor dem Notar und den Zeugen, die unten genannt sind, stand der vorgenannte Hermann Kelner, Kanoniker des Stifts Weilburg, und gab Gott zu Lob und Ehre, zum Heil seiner Seele und seiner Vorfahren ('aller siner altern') dem Stift Weilburg 2 Malter Korngülte Weilburger Maß, damit die Kanoniker und Vikare daselbst am Donnerstag in den vier Quatembern ('fronfasten') Messe vom Leichnam unsers lieben Herrn Jesu Christi singen sollen. Er hat die Gülte, die Graf Philipp von Nassau und Saarbrücken auf seinen Hof zu Kubach angewiesen und mit Junker Gerlach von Rheinberg ('Riin-') gegen die Höfe beim Wehrholz vertauscht hat, von diesem Junker gekauft. Ältere Urkunden darüber widerruft er. Doch können Junker Gerlach von Rheinberg und seine Erben die Gülte mit 35 Gulden gegen Quittung ablösen. Die Summe ist dann sogleich für neue Gülte anzulegen, damit dies Testament und der Gottesdienst ewig gehalten werden. - Der vorgenannte Herr Hermann fordert den Notar bei dem Eid, den er dem Römischen Reiche über sein Amt geleistet hat, auf, hierüber ein oder mehrere Instrumente zu fertigen. - Geschehen unter obigem Datum vor den Herren Tielman, Kanoniker und Scholaster ('scholemeyster'), und Peter Ruschelin, Kanoniker des Stifts Weilburg. - Heinrich Czammart 'von der Nuenkirchen', Kleriker Trierer Diözese, Notar aus kaiserlicher Vollmacht, bezeugt seine Anwesenheit und Niederschrift mittels Unterschrift und Signets.