Kläger: Wolfgang Reinhardt, Schreiber des Bauhofs und Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau, der Tochter des Joachim Huge, Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann Ossenbrügge, Prediger an der Kirche St. Nikolai in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1602) citationis ad reassumendum; Bezahlung der vom Beklagten zu beschwörenden Gerichtskosten in Höhe von 215 Mark "in sächsischer Frist" durch den Kläger und Zuständigkeit der Kanzlei des Erzbischofs von Bremen in einem Streit zwischen dem Beklagten und Balthasar von Ahlefeldt, Domherr zu Hamburg und Gutsbesitzer auf Heiligenstedten bei Itzehoe, einerseits und Joachim Huge und dem Ratsherrn Lt. Johann Schulte andererseits um das Patronat und den Besitz der zweiten Vikarie am Altar St. Catharinen der Domkirche, insbesondere um die zur Vikarie gehörenden, aber arrestierten Einkünfte aus 26 Morgen Marschland in Hammerbrook; Hinweis des Beklagten auf die dem Domkapitel laut Bremer Vergleiche von 1561 zustehenden Rechte; Einrede des Klägers, dass er als Schwiegersohn nicht haftbar gemacht werden könne und dass er nicht zitiert worden sei

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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