Kläger: Wolfgang Reinhardt, Schreiber des Bauhofs und Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau, der Tochter des Joachim Huge, Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann Ossenbrügge, Prediger an der Kirche St. Nikolai in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1602) citationis ad reassumendum; Bezahlung der vom Beklagten zu beschwörenden Gerichtskosten in Höhe von 215 Mark "in sächsischer Frist" durch den Kläger und Zuständigkeit der Kanzlei des Erzbischofs von Bremen in einem Streit zwischen dem Beklagten und Balthasar von Ahlefeldt, Domherr zu Hamburg und Gutsbesitzer auf Heiligenstedten bei Itzehoe, einerseits und Joachim Huge und dem Ratsherrn Lt. Johann Schulte andererseits um das Patronat und den Besitz der zweiten Vikarie am Altar St. Catharinen der Domkirche, insbesondere um die zur Vikarie gehörenden, aber arrestierten Einkünfte aus 26 Morgen Marschland in Hammerbrook; Hinweis des Beklagten auf die dem Domkapitel laut Bremer Vergleiche von 1561 zustehenden Rechte; Einrede des Klägers, dass er als Schwiegersohn nicht haftbar gemacht werden könne und dass er nicht zitiert worden sei
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Kläger: Wolfgang Reinhardt, Schreiber des Bauhofs und Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau, der Tochter des Joachim Huge, Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Johann Ossenbrügge, Prediger an der Kirche St. Nikolai in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1602) citationis ad reassumendum; Bezahlung der vom Beklagten zu beschwörenden Gerichtskosten in Höhe von 215 Mark "in sächsischer Frist" durch den Kläger und Zuständigkeit der Kanzlei des Erzbischofs von Bremen in einem Streit zwischen dem Beklagten und Balthasar von Ahlefeldt, Domherr zu Hamburg und Gutsbesitzer auf Heiligenstedten bei Itzehoe, einerseits und Joachim Huge und dem Ratsherrn Lt. Johann Schulte andererseits um das Patronat und den Besitz der zweiten Vikarie am Altar St. Catharinen der Domkirche, insbesondere um die zur Vikarie gehörenden, aber arrestierten Einkünfte aus 26 Morgen Marschland in Hammerbrook; Hinweis des Beklagten auf die dem Domkapitel laut Bremer Vergleiche von 1561 zustehenden Rechte; Einrede des Klägers, dass er als Schwiegersohn nicht haftbar gemacht werden könne und dass er nicht zitiert worden sei
211-2_R 14 Teil 2
R 1476
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> R
1590-1602(1596-1606)
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Hartmann Kogmann (1596), Dr. Johann Philipp Hirter (1602). Beklagte: Lt. (Jacob) Erhardt (1596), Dr. Johann Gödelmann (1596).- Instanzen: 1. Domkapitel zu Hamburg 1584-1588. 2. Kanzlei des Erzbischofs von Bremen in Bremervörde 1588-1595. 3. Reichskammergericht 1596-1602 (1596-1606).- Darin: Auszüge aus Schriften besonders des 15. Jahrhunderts über die strittige Vikarie; Zitation zur Ableistung des Kalumnien-Eides 1591; "Schreiben um Bericht" des Reichskammergerichtes von 1591 und Aktenstücke über die 1592 abgelehnte Appellation der Kläger; Aktenstücke über die Rotulierung der Akten sowie Gutachten und Sprüche der Juristen-Fakultät der Universität Marburg aus der Zeit 1590-1595; Aufstellungen über die Prozesskosten 1590-1595; "Compaß-Briefe" (Ersuchschreiben) der Kanzlei zu Bremervörde an den Rat der Stadt Hamburg aus der Zeit des Prozesses.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11297 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ