Klage des fürstl. Amtsrentmeisters Gerhard Steck in Bocholt ./. die Kinder seines + Schwagers Henrich Langeneick (vertreten durch ihre Vormünder Jost Rost und Gert Engelberting), später allein gegen den Kaufhändler Arnold Langeneick am Roggenmarkt. Kläger verlangt Rückzahlung eines Darlehens von 50 Thl. Er hat nach seiner Behauptung i.J. 1602 dem Kaufmann Henrich Schnocklage in Bocholt 50 Thl. gegeben; dieser hat dann dem Henrich Langeneick einen Wechsel über diese Summe, zahlbar auf der Frankfurter Herbstmesse, gegeben. Der Wechsel liegt bei den Akten.