1590. Hermann Prott und Anna seine Ehefrau verkaufen einen Goldgulden jährlich an ihrem Hause an der Echternstraße zwischen Hermann Kulmann (verstorben) im Osten und Tönnies Hoyeren im Westen, herausgegeben zwischen Michaelis und Martini heiligen Tagen, den geschworenen Dechen zu St. Jürgen oder ihren Nachfolgern und dem Inhaber dieses Briefs, Wiederkaufrecht der Rente für 20 Goldgulden.