Rescriptum Auseinandersetzung um Wahl der Prediger
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(1) 3958
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
(1563-1688) vor 10.05.1688-12.09.1688
Kläger: (2) gesamte Bürgerschaft zu Wismar
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Die Kl. erinnern an die Auseinandersetzungen in der Marienkirche um die Predigerwahl im Jahre 1686. Bisher ist es zu keiner Unterredung zwischen den Parteien gekommen, es steht aber in Heilgeist eine Predigerwahl an, für die die Kl. wieder Turbulenzen befürchten, weshalb sie um ein Reskript an die Bekl. bitten, die Konferenz zwischen den Parteien durchzuführen und alle Unstimmigkeiten zu klären. Das Tribunal erneuert sein Reskript an die Bekl. am 10.05., am 02.06. erklären die Bekl. sie haben wegen der Krankheit des Syndikus Schwartzkopf nicht reagieren können. Sie bieten an, die Predigerwahl in Heilgeist zu verschieben, bis Schwartzkopf wieder im Dienst sei und die Konferenz stattgefunden habe. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 11.06. mit. Am 18.08. beschweren sich die Kl., daß die Zusammenkunft noch nicht stattgefunden habe, die Predigerwahl aber bereits vorbereitet werde und erbitten ein Verbot an die Bekl., mit der Predigerwahl fortzufahren, bevor nicht die Rahmenbedingungen klar sind. Das Tribunal erläßt das Verbot am 18.08. cum clausula und setzt einen Vorbescheid auf den 07.09. an. Am 20.08. tragen die Bekl. ihre Argumente gegen das Mandat vor und erbitten ein Urteil in der Sache. Am 21.08. bitten die Kl. erneut um Verbot der Predigerwahl, werden am 25.08. aber auf den Vorbescheid verwiesen. Am 24.08. berichten die Bekl. über ihre Beratungen mit dem Bürgerausschuß vom 22.08. und bitten darum, daß ihnen genau mitgeteilt wird, was der Ausschuß eigentlich verlangt. Das Tribunal weist die Kl. am 25.08. entsprechend an und verlegt den Vorbescheid auf den 31.08. Am 29.08. legen die Kl. ihre konkreten Forderungen wegen des Ablaufs der Predigerwahl und der Beteiligung der Gemeinde vor. Am selben Tag informiert das Tribunal die Bekl. davon, die am selben Tag eine Erklärung des Bürgerausschusses vom 28.08. vorlegen. Die Vergleichsverhandlungen dauern vom 31.08. bis 04.09.1688, ein Extrajudicialprotokoll vom 07.09. auf das verwiesen wird, liegt der Akte nicht bei. Das Tribunal vergleicht die Parteien am 12.09.1688 über das künftige Vorgehen bei Predigerwahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1688
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 14.05. und 18.08.1688; Erklärungen des Bürgerausschusses vom 23. und 28.08.1688; Protokoll des Vorbescheides vom 31.08.1688-04.09.1688; Memorandum des Rates zur Predigerwahl (o.D.); Aufstellung über die Archidiakone und Diakone an der Marienkirche 1583-1686; Auszüge aus der Wismarer Konsistorialordnung; Aufstellung der Prediger zu Heilgeist 1563-1676; Auszug aus dem Huldigungsrezeß für Wismar vom 14.06.1653; Vocationsschreiben an Magister Joachim Brück vom 19.02.1655 und Magister Thomas Baltzer vom 07.03.1655; Mitteilung des Rates an die Gemeinde von St. Marien wegen Archidiakonatswahl vom 03.02.1686; Schreiben der Bekl. an Bernhard Stein, Archidiakon zu St. Marien vom 03.02.1686; Protokoll der Diakonatswahl vom 28.04.1660; Schreiben der Bekl. an Daniel Springinsgut vom 04.01.1661, an Laurentius Moritius vom 03.11.1676; Protokoll der Beratung der Bürgermeister mit Syndikus Schwartzkopf und dem Geistlichen Ministerium über Wiederbesetzung der Predigerstelle an Heilgeist vom 01.11.1676; Auszug aus Ratsprotokoll über die Predigerwahl an Heilgeist vom 14.03.1659; Protokoll über die Beratungen zur Predigerwahl an St. Georgen vom 24.06.1660; Memorandum über die Predigerwahl an St. Nicolai vom ??.??.1681; Protokoll des Vergleichs vom 12.09.1688
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Bekl.: Dr. Caspar Schwartzkopf (A), Dr. Jacob Gerdes (P)
Fallbeschreibung: Die Kl. erinnern an die Auseinandersetzungen in der Marienkirche um die Predigerwahl im Jahre 1686. Bisher ist es zu keiner Unterredung zwischen den Parteien gekommen, es steht aber in Heilgeist eine Predigerwahl an, für die die Kl. wieder Turbulenzen befürchten, weshalb sie um ein Reskript an die Bekl. bitten, die Konferenz zwischen den Parteien durchzuführen und alle Unstimmigkeiten zu klären. Das Tribunal erneuert sein Reskript an die Bekl. am 10.05., am 02.06. erklären die Bekl. sie haben wegen der Krankheit des Syndikus Schwartzkopf nicht reagieren können. Sie bieten an, die Predigerwahl in Heilgeist zu verschieben, bis Schwartzkopf wieder im Dienst sei und die Konferenz stattgefunden habe. Das Tribunal teilt den Kl.n dies am 11.06. mit. Am 18.08. beschweren sich die Kl., daß die Zusammenkunft noch nicht stattgefunden habe, die Predigerwahl aber bereits vorbereitet werde und erbitten ein Verbot an die Bekl., mit der Predigerwahl fortzufahren, bevor nicht die Rahmenbedingungen klar sind. Das Tribunal erläßt das Verbot am 18.08. cum clausula und setzt einen Vorbescheid auf den 07.09. an. Am 20.08. tragen die Bekl. ihre Argumente gegen das Mandat vor und erbitten ein Urteil in der Sache. Am 21.08. bitten die Kl. erneut um Verbot der Predigerwahl, werden am 25.08. aber auf den Vorbescheid verwiesen. Am 24.08. berichten die Bekl. über ihre Beratungen mit dem Bürgerausschuß vom 22.08. und bitten darum, daß ihnen genau mitgeteilt wird, was der Ausschuß eigentlich verlangt. Das Tribunal weist die Kl. am 25.08. entsprechend an und verlegt den Vorbescheid auf den 31.08. Am 29.08. legen die Kl. ihre konkreten Forderungen wegen des Ablaufs der Predigerwahl und der Beteiligung der Gemeinde vor. Am selben Tag informiert das Tribunal die Bekl. davon, die am selben Tag eine Erklärung des Bürgerausschusses vom 28.08. vorlegen. Die Vergleichsverhandlungen dauern vom 31.08. bis 04.09.1688, ein Extrajudicialprotokoll vom 07.09. auf das verwiesen wird, liegt der Akte nicht bei. Das Tribunal vergleicht die Parteien am 12.09.1688 über das künftige Vorgehen bei Predigerwahlen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1688
Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 14.05. und 18.08.1688; Erklärungen des Bürgerausschusses vom 23. und 28.08.1688; Protokoll des Vorbescheides vom 31.08.1688-04.09.1688; Memorandum des Rates zur Predigerwahl (o.D.); Aufstellung über die Archidiakone und Diakone an der Marienkirche 1583-1686; Auszüge aus der Wismarer Konsistorialordnung; Aufstellung der Prediger zu Heilgeist 1563-1676; Auszug aus dem Huldigungsrezeß für Wismar vom 14.06.1653; Vocationsschreiben an Magister Joachim Brück vom 19.02.1655 und Magister Thomas Baltzer vom 07.03.1655; Mitteilung des Rates an die Gemeinde von St. Marien wegen Archidiakonatswahl vom 03.02.1686; Schreiben der Bekl. an Bernhard Stein, Archidiakon zu St. Marien vom 03.02.1686; Protokoll der Diakonatswahl vom 28.04.1660; Schreiben der Bekl. an Daniel Springinsgut vom 04.01.1661, an Laurentius Moritius vom 03.11.1676; Protokoll der Beratung der Bürgermeister mit Syndikus Schwartzkopf und dem Geistlichen Ministerium über Wiederbesetzung der Predigerstelle an Heilgeist vom 01.11.1676; Auszug aus Ratsprotokoll über die Predigerwahl an Heilgeist vom 14.03.1659; Protokoll über die Beratungen zur Predigerwahl an St. Georgen vom 24.06.1660; Memorandum über die Predigerwahl an St. Nicolai vom ??.??.1681; Protokoll des Vergleichs vom 12.09.1688
Akten
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
29.10.2025, 11:29 AM CET