Stadt Soest an Henneke Schungel, kölnischen Landdrost in Westfalen: hat die Klage der Sechzehner und Sälzer zu Werl wegen des von der Stadt Soest erlassenen Holzausfuhrverbots und ihre Bitte um dessen Aufhebung erhalten. Das Verbot sei erlassen worden, weil im vergangenen Herbst das Stift Köln untersagt habe, den Soestern Holz und Kohle zu liefern. Ihre Bitte an den Landdrosten, dies Verbot aufzuheben, habe nicht gefruchtet, so dass sie aus Gründen der Eigenversorgung ihr Verbot erlassen hätten. Wenn der Landdrost das kölnische Verbot aufhebe, wollten sie als guter Nachbar ebenso handeln.

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