Werden.-Abt Benedikt belehnt nach dem Tod König Georgs I. von Großbritannien August Wilhelm als ältesten regierenden Herzog zu Braunschweig und Lüneburg wolfenbüttelschen Teils, zugleich für dessen Bruder Ludwig Rudolf und Vettern Ferdinand Albrecht und Ernst Ferdinand und König Georg II. von Großbritannien, alle Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg, gemäß dem Vertrag vom 12. Mai 1649 und der Belehnung vom 7. März 1654 (Nr. 3047) mit der Stadt Helmstedt und allen anderen weltlichen Lehngütern im Sachsenland, die die Abtei vom Reich hat, so wie + Herzog Wilhelm zu Braunschweig und Lüneburg am 24. Mai 1490 (Nr. 974) damit belehnt worden ist und wie es hergebracht ist und stets beobachtet werden soll. Der Belehnte hat seinen Kammerrat und Kammerjunker Carl von Miltiz kraft seiner und der Mitbelehnten Vollmachten (Nr. 4191, 4193-4195) huldigen lassen im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Heinrich Franz von Rump, Herrn zu Crange und Rittershove, Johann Werner von der Brüggeney gen. Hasenkamp zu Weitmar und Christian Ludwig Alexander von Drimborn, Herrn zu Dürwiß, Buir, Gerichtsherrn in Byfang und zu Baldeney, Erbmarschalls und Drosten des Stifts Werden. Der Abt unterschreibt und läßt sein großes Siegel anhängen. - Konzept, Papier.-Ebda folgen Einleitungen zu Konzepten gleichlautender Lehnsbriefe betr. Renovation der Belehnung 1. nach dem.Tod des Abts Theodor, 2. nach dem Tod des Abts Simon.-Vermerk über Zahlung dreifacher Kanzleigebühren in Höhe von 90 Reichstalern

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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