Kläger: Nikolaus Böhl, Apotheker und Bürger zu Hamburg (Beklagter) und Heinrich Frobenius und Hans Resen als Vormünder der Kinder der Schwester des Nikolaus Böhl.- Beklagter: Erben des Johann Julius Böckel, Doktor der Medizin (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts in einem Prozess um eine Schuldforderung von 394 Reichstalern aus einem Mietvertrag über eine Apotheke; vom Kläger als Mieter behauptete Vernachlässigung und unzureichende Reparatur des Hauses und mangelnde Gewährleistung der Freiheiten und Privilegien der Apotheke durch die Beklagten

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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